Informationen zu sonstigen Haftpflichtversicherungen
Bootshalterhaftpflichtversicherung
Halter von Motor-, Segelbooten und Surfbrettern können eine Bootshalterversicherung
abschließen, um sich gegen Schäden, die durch das Führen und Bedienen von
Wassersportfahrzeugen verursacht und die nicht von der Privathaftpflichtversicherung
abgedeckt werden, versichern. Der Versicherungsschutz besteht nur für Wasserfahrzeuge,
deren Standort im Inland liegt, umfasst aber die Nutzung weltweit. Die
Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Art des Wassersportfahrzeuges und der
gewünschten Versicherungssumme.
Glasversicherung
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind nur Schäden an
Außenverglasungen (z. B. bei Fenstern, Terassentür) gegen Sturm und Hagel versichert.
Die Glasversicherung hingegen versichert auch andere Schäden, wie den Glasbruch durch
nicht mehr ermittelbare Dritte und Schäden an Mobiliarverglasungen.
Die private Haftpflichtversicherung versichert wiederum gegen Glasbruch an fremdem
Eigentum, der z.B. durch die Kinder verursacht wird.
Bei einer Glasversicherung sind Beschädigungen von Glasoberflächen (z.B. durch
Kratzer) nicht versichert, ebensowenig einzelne Gegenstände wie Hohlgläser (Trinkgläser
und Schüsseln). Bestimmte Gegenstände (z.B. Glaskeramikkochflächen,
Aquarien) lassen sich nur gegen einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag
mitversichern. Somit ist die Beitragshöhe abhängig von der gewählten Versicherungssumme
und den versicherten Gegenständen.
Im Ergebnis ist der Abschluss einer Glasversicherung daher in der Regel nicht
empfehlenswert.
Gewässerschadens-Haftpflichtversicherung
Durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kann man sich gegen Kosten
für Maßnahmen zur Behebung eines Gewässerschadens (z.B. Leck im
Öltank) versichern. Eingeschlossen sind Kosten, die am eigenen Eigentum entstehen.
Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 2 Mio. DM für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Der Beitrag hängt außer von der Versicherungssumme vom
Versicherungsrisiko und somit z.B. vom Standort (ober- oder unterirdisch) und der Bauart
eines Öltanks.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Haustiere
(z.B. Hunde oder Pferde) verursacht werden. Schäden durch zahme Haustiere wie Katzen und
Vögel werden automatisch durch die Privathaftpflicht-Versicherung mit abgedeckt. Die
Versicherungssumme beträgt in der Regel 1 Millionen DM für Sach- und Personenschäden und
20.000 DM für Vermögensschäden. Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten
Versicherungssumme.
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