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Informationen zu sonstigen Haftpflichtversicherungen

Bootshalterhaftpflichtversicherung

Halter von Motor-, Segelbooten und Surfbrettern können eine Bootshalterversicherung abschließen, um sich gegen Schäden, die durch das Führen und Bedienen von Wassersportfahrzeugen verursacht und die nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, versichern. Der Versicherungsschutz besteht nur für Wasserfahrzeuge, deren Standort im Inland liegt, umfasst aber die Nutzung weltweit. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Art des Wassersportfahrzeuges und der gewünschten Versicherungssumme.

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Glasversicherung

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind nur Schäden an Außenverglasungen (z. B. bei Fenstern, Terassentür) gegen Sturm und Hagel versichert. Die Glasversicherung hingegen versichert auch andere Schäden, wie den Glasbruch durch nicht mehr ermittelbare Dritte und Schäden an Mobiliarverglasungen.

Die private Haftpflichtversicherung versichert wiederum gegen Glasbruch an fremdem Eigentum, der z.B. durch die Kinder verursacht wird.

Bei einer Glasversicherung sind Beschädigungen von Glasoberflächen (z.B. durch Kratzer) nicht versichert, ebensowenig einzelne Gegenstände wie Hohlgläser (Trinkgläser und Schüsseln). Bestimmte Gegenstände (z.B. Glaskeramikkochflächen, Aquarien) lassen sich nur gegen einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag mitversichern. Somit ist die Beitragshöhe abhängig von der gewählten Versicherungssumme und den versicherten Gegenständen.

Im Ergebnis ist der Abschluss einer Glasversicherung daher in der Regel nicht empfehlenswert.

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Gewässerschadens-Haftpflichtversicherung

Durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung  kann man sich gegen Kosten für Maßnahmen zur Behebung eines Gewässerschadens (z.B. Leck im Öltank) versichern. Eingeschlossen sind Kosten, die am eigenen Eigentum entstehen.

Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 2 Mio. DM für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Beitrag hängt außer von der Versicherungssumme vom Versicherungsrisiko und somit z.B. vom Standort (ober- oder unterirdisch) und der Bauart eines Öltanks.

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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Haustiere (z.B. Hunde oder Pferde) verursacht werden. Schäden durch zahme Haustiere wie Katzen und Vögel werden automatisch durch die Privathaftpflicht-Versicherung mit abgedeckt. Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 1 Millionen DM für Sach- und Personenschäden und 20.000 DM für Vermögensschäden. Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme.

 

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