Bei Eintritt eines Schadensfalls und dem Vorliegen von zwei Versicherungen für
dasselbe Schadensereignis zahlen nur Unfall- und Lebensversicherungen zweimal.
Alle anderen Versicherungen zahlen in der Regel nur einmal .Ein Haftpflichtschaden kann
nur von einer Versicherung ersetzt werden. Genauso übernimmt nur eine Kaskoversicherung
den Schaden im Falle eines Autounfalls.
Daher kann sich eine Doppelversicherung ausschließlich bei Unfall- und
Lebensversicherungen lohnen.
In aller Regel zahlen Versicherungen für Schäden, die durch Krieg, Terror oder
Naturkatastrophen verursacht werden, nicht. Streitig ist zwischen Versicherung und
Versichertem dagegen häufiger, welche Ereignisse tatsächlich unter die drei genannten
Kategorien fallen. Zahlt die Hausratversicherung z.B. im Falle eines Blitzeinschlages im
Umspannungswerk, infolgedessen durch eine elektrische Überspannung Ihre Herdplatten
zerstört werden?
Viele derart gelagerte Versicherungsfälle enden in einem Vergleich mit der
Versicherung, bei dem die Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt, den anderen
Teil der Versicherte hingegen selbst tragen muss.
Sollte Ihre Versicherung die Begleichung eines ähnlich gelagerten Falles
grundsätzlich ablehnen, sind Sie aber überzeugt, dass die Versicherung den Schaden
gemäß der Versicherungsvertragsbedingungen bezahlen müsste, besteht zunächst die
Möglichkeit den zugrundeliegenden Sachverhalt rechtlich zu prüfen. Zu diesem Zweck
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes
kann schon in einer
geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten sind, wenn Sie Ihr Anliegen gegenüber der
Versicherung geltend machen wollen.
Weiterhin können Sie uns beauftragen Ihre Interessen gegenüber der Versicherung
wahrzunehmen, um die Vertragskündigung des Versicherungsvertrages in Ihrem Sinne
gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen.
In begründeten Fällen sollten Sie sich über das Verhalten von Versicherungen beim
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort ist
kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei ihm
eingegangen sind, zu veröffentlichen.
weiter zu:

Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der
und werden mit freundlicher Genehmigung von der
zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!