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Doppelversicherung/Versicherungsrisiken

Wann zahlt eine Versicherung bei Doppelversicherungen?

Bei Eintritt eines Schadensfalls und dem Vorliegen von zwei Versicherungen für dasselbe Schadensereignis zahlen nur Unfall- und Lebensversicherungen zweimal.

Alle anderen Versicherungen zahlen in der Regel nur einmal .Ein Haftpflichtschaden kann nur von einer Versicherung ersetzt werden. Genauso übernimmt nur eine Kaskoversicherung den Schaden im Falle eines Autounfalls.

Daher kann sich eine Doppelversicherung ausschließlich bei Unfall- und Lebensversicherungen lohnen.

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infoquelle.de Wirtschafts- und Verbrauchermagazin

 

Wann zahlt eine Versicherung bei Krieg, Terror und Naturkatastrophen?

In aller Regel zahlen Versicherungen für Schäden, die durch Krieg, Terror oder Naturkatastrophen verursacht werden, nicht. Streitig ist zwischen Versicherung und Versichertem dagegen häufiger, welche Ereignisse tatsächlich unter die drei genannten Kategorien fallen. Zahlt die Hausratversicherung z.B. im Falle eines Blitzeinschlages im Umspannungswerk, infolgedessen durch eine elektrische Überspannung Ihre Herdplatten zerstört werden?

Viele derart gelagerte Versicherungsfälle enden in einem Vergleich mit der Versicherung, bei dem die Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt, den anderen Teil der Versicherte hingegen selbst tragen muss.

Sollte Ihre Versicherung die Begleichung eines ähnlich gelagerten Falles grundsätzlich ablehnen, sind Sie aber überzeugt, dass die Versicherung den Schaden gemäß der Versicherungsvertragsbedingungen bezahlen müsste, besteht zunächst die Möglichkeit den zugrundeliegenden Sachverhalt rechtlich zu prüfen. Zu diesem Zweck stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten sind, wenn Sie Ihr Anliegen gegenüber der Versicherung geltend machen wollen.

Weiterhin können Sie uns beauftragen Ihre Interessen gegenüber der Versicherung wahrzunehmen, um die Vertragskündigung des Versicherungsvertrages in Ihrem Sinne gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen.

In begründeten Fällen sollten Sie sich über das Verhalten von Versicherungen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort ist kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei ihm eingegangen sind, zu veröffentlichen.

 

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Die Texte des Rechtsforums gehören zum Internetangebot der rechtspraxis.de und werden mit freundlicher Genehmigung von der Kanzlei Agnesstraße zur Verfügung gestellt. Copyright © Petra Steude

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 

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