Reisen
ist der Deutschen liebstes Hobby. Doch häufig ist die Vorfreude auf
die schönsten Tage des Jahres groß, bei Ankunft am Reiseziel
ist jedoch die Entäuschung um so größer, wenn der Urlaub
nicht das hält, was sich der Reisende bei seiner Buchung erhofft hat.
Zurück von der Reise ergeben sich dadurch zwischen Reisendem und Reiseveranstalter
nicht selten Auseinandersetzungen, die sich um eine Minderung des Reisepreises
oder den Anspruch auf Schadenersatz drehen.
Das Reiserecht
umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten
Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:
Wollen
sie Reisemängel oder Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend
machen, denken Sie daran Ihre Ansprüche bis spätestens einen
Monat nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter schriftlich anzumelden,
sonst nimmt sich der Reiseveranstalter auch von berechtigten Ansprüchen
nichts mehr an.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der