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Anwaltskanzlei Agnesstraße

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Informationen zum Reiserecht


Reisen ist der Deutschen liebstes Hobby. Doch häufig ist die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres groß, bei Ankunft am Reiseziel ist jedoch die Entäuschung um so größer, wenn der Urlaub nicht das hält, was sich der Reisende bei seiner Buchung erhofft hat. Zurück von der Reise ergeben sich dadurch zwischen Reisendem und Reiseveranstalter nicht selten Auseinandersetzungen, die sich um eine Minderung des Reisepreises oder den Anspruch auf Schadenersatz drehen.

Das Reiserecht umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

 
Reisevertrag:

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Reisemängel:

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Wollen sie Reisemängel oder Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen, denken Sie daran Ihre Ansprüche bis spätestens einen Monat nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter schriftlich anzumelden, sonst nimmt sich der Reiseveranstalter auch von berechtigten Ansprüchen nichts mehr an.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 

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