Im
folgenden werden Reisemängel aufgelistet, wie sie typischerweise bei
Reisen im Bereich Verpflegung vorkommen:
Erkrankungen
aufgrund verdorbener Lebensmitteln
Werden
Erkrankungen wie Magen-Darm-Grippe, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen
nachweislich durch verdorbene Lebensmittel, die im Rahmen der Verpflegung
eines Hotels eingenommen wurden, verursacht, haben die Reisenden einen
Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bewiesen werden muß jedoch,
daß die Erkrankungen auch tatsächlich durch verdorbenes Hotelessen
verursacht wurden.
Beweissicherung:
andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe
durch Reiseveranstalter: keine
Minderungsquote:
20-30% des Reisepreises je nach Stärke der verursachten Erkrankung
Ausfall
von Mahlzeiten
Fallen
Mahlzeiten ganz aus (z.B. durch einen Streik des Hotelpersonals) muß
der Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises gegen sich gelten
lassen.
Beweissicherung:
andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei
der Reiseleitung, Rechnungen für ersatzweise außerhalb der Hotelanlage
in Anspruch genommene Mahlzeiten
Abhilfe
durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot
Minderungsquote:
bei vollkommenem Ausfall 50% des Reisepreises (siehe ), nehmen Sie z.B. Ihre Mahlzeiten ersatzweise außerhalb
des Hotels ein, bekommen Sie die Rechnungen vom Reiseveranstalter ersetzt.
Nicht
hinreichend warme Mahlzeiten
Werden
die Mahlzeiten nicht hinreichend warm serviert, obwohl die Zubereitung
eigentlich eine heiße Servierung vorsieht, ist ein Anspruch auf Minderung
des Reisepreises gegeben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine lauwarme
Servierung von Speisen nicht als landesüblich angesehen wird, wie
in südlichen Ländern häufig, bzw. der Reisekatalog ausdrücklich
auf diesen Mangel hinwiest.
Beweissicherung:
andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe
durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens
gleichwertigen Unterkunft
Minderungsquote:
10% des Reisepreises
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der