Die infoquelle ist ein kostenfreies Online Magazin. Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Informationen zu just-in-case-Wissen, incl. Hinweisen und Adressen zu speziellen Informationen   


 
..
  Rechtsforum
..

  Reise - Recht
...

  Reisevertrag:
  Reisekatalog
  Reisebuchung
  Reisevertrag
  Reiserücktritt
..

  Reisemängel:
  Reklamation von
  Reisemängeln

  Minderung des
  Reisepreises

  Schadensersatz
..

  Time-Sharing:
  Funktionsweise von
  Time-Sharing

  Rechtslage beim
  Time-Sharing

..

  Reiseversicherungen:
  Reisegepäckversich.
  Reiserücktrittsversich.
  Soforthilfeversich.
  Weitere Reiseversich.
..

  Kontaktaufnahme
  Anwaltskanzlei
  Agnesstraße
:
    Hinweise zur
    Rechtsberatung
    Arbeitsschwerpunkte
    Gebühren
    Prozeßkostenhilfe
..

  © Petra Steude,
    Anwaltskanzlei
    Agnesstrasse

    Diese Seiten sind
    urheberrechtlich
    geschützt.
..

Informationen zu typischen Reisemängeln bei der Verpflegung

 


Im folgenden werden Reisemängel aufgelistet, wie sie typischerweise bei Reisen im Bereich Verpflegung vorkommen:
 
[Image] Erkrankungen aufgrund verdobener Lebensmittel
[Image] Ausfall von Mahlzeiten
[Image] Nicht hinreichend warme Mahlzeiten
nach oben

Erkrankungen aufgrund verdorbener Lebensmitteln

Werden Erkrankungen wie Magen-Darm-Grippe, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen nachweislich durch verdorbene Lebensmittel, die im Rahmen der Verpflegung eines Hotels eingenommen wurden, verursacht, haben die Reisenden einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bewiesen werden muß jedoch, daß die Erkrankungen auch tatsächlich durch verdorbenes Hotelessen verursacht wurden.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: keine

Minderungsquote: 20-30% des Reisepreises je nach Stärke der verursachten Erkrankung

nach oben

Ausfall von Mahlzeiten

Fallen Mahlzeiten ganz aus (z.B. durch einen Streik des Hotelpersonals) muß der Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises gegen sich gelten lassen. 

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Rechnungen für ersatzweise außerhalb der Hotelanlage in Anspruch genommene Mahlzeiten

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot 

Minderungsquote: bei vollkommenem Ausfall 50% des Reisepreises (siehe Franfurter Tabelle), nehmen Sie z.B. Ihre Mahlzeiten ersatzweise außerhalb des Hotels ein, bekommen Sie die Rechnungen vom Reiseveranstalter ersetzt. 

nach oben

Nicht hinreichend warme Mahlzeiten

Werden die Mahlzeiten nicht hinreichend warm serviert, obwohl die Zubereitung eigentlich eine heiße Servierung vorsieht, ist ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises gegeben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine lauwarme Servierung von Speisen nicht als landesüblich angesehen wird, wie in südlichen Ländern häufig, bzw. der Reisekatalog ausdrücklich auf diesen Mangel hinwiest. 

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: 10% des Reisepreises 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 

1 Seite zurückinfoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

 



weitere Themen
Mobbing
Stress
Urheberrecht
rund ums Auto
Carpe Diem
Tarot spielen
..
..
Impressum Mailkontakt
..

info@infoquelle.de      mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße: Copyright © Petra Steude