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Tips zum Time Sharing

[Image] Was sollte beim Time-Sharing beachten werden?
[Image] Was tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?

Was sollte beim Time Sharing beachtet werden?

Im Hinblick auf Time-Sharing sollten Sie folgende Dinge unbedingt beachten, damit Sie nicht von unseriösen Anbietern behelligt werden:
 
 
Lassen Sie sich nicht auf offener Straße am Urlaubsort von Drückern zu Time-Sharing-Verkaufsveranstaltungen überreden. Auf solche Art agieren keine seriösen Verkäufer! 
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, bedenken Sie zuvor genau, was Sie tun. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und nicht von angeblich hohen und einmaligen Rabatten beeinflussen. 
Wenn Sie im Ausland einen Vertrag unterzeichnen wollen, tun Sie dies nur, wenn der Verkäufer mit Ihnen schriftlich die Geltung des deutschen Teilzeit-Wohnrechtegesetzes und einen deutschen Gerichtsstand vereinbart. 
Leisten Sie nie Anzahlungen. Falls dies doch passiert ist, versuchen Sie die Auszahlung des Geldes bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen unverzüglich zu unterbinden. 

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Was tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?

Haben Sie sich überreden lassen einen Time-Sharing-Vertrag abzuschließen, so erklären Sie umgehend Ihren Rücktritt vom Vertrag beim Anbieter des Time-Sharing-Anbieters. Bei dem Widerruf verweisen Sie auf das deutsche Teilzeit-Wohnrechtegesetz. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den Widerruf unbedingt als Einschreiben mit Rückschein versenden. 

Erfolgt der Widerruf nicht rechtzeitig oder wird er vom Time-Sharing-Anbieter nicht anerkannt, lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten und ggf. rechtlich in einem notwendigen Gerichtsverfahren vertreten. Weitere Informationen zum Time-Sharing finden Sie auch auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentrale-NRW.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten sind, wenn Sie Ihr Recht gegenüber dem Time-Sharing-Anbieter geltend machen wollen. 
 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 

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