|
|
Was
sollte beim Time Sharing beachtet werden?
Im
Hinblick auf Time-Sharing sollten Sie folgende Dinge unbedingt beachten,
damit Sie nicht von unseriösen Anbietern behelligt werden:
|
Lassen
Sie sich nicht auf offener Straße am Urlaubsort von Drückern
zu Time-Sharing-Verkaufsveranstaltungen überreden. Auf solche Art
agieren keine seriösen Verkäufer!
|
|
Bevor
Sie irgendetwas unterschreiben, bedenken Sie zuvor genau, was Sie tun.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und nicht von angeblich hohen
und einmaligen Rabatten beeinflussen.
|
|
Wenn
Sie im Ausland einen Vertrag unterzeichnen wollen, tun Sie dies nur, wenn
der Verkäufer mit Ihnen schriftlich die Geltung des deutschen Teilzeit-Wohnrechtegesetzes
und einen deutschen Gerichtsstand vereinbart.
|
|
Leisten
Sie nie Anzahlungen. Falls dies doch passiert ist, versuchen Sie die Auszahlung
des Geldes bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen unverzüglich
zu unterbinden.
|
Was
tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?
Haben
Sie sich überreden lassen einen Time-Sharing-Vertrag abzuschließen,
so erklären Sie umgehend Ihren Rücktritt vom Vertrag beim Anbieter
des Time-Sharing-Anbieters. Bei dem Widerruf verweisen Sie auf das deutsche
Teilzeit-Wohnrechtegesetz. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den Widerruf
unbedingt als Einschreiben mit Rückschein versenden.
Erfolgt
der Widerruf nicht rechtzeitig oder wird er vom Time-Sharing-Anbieter nicht
anerkannt, lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten und ggf.
rechtlich in einem notwendigen Gerichtsverfahren vertreten. Weitere Informationen
zum Time-Sharing finden Sie auch auf den Internet-Seiten der .
Für
eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des
Sachverhaltes kann schon in einer geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten
sind, wenn Sie Ihr Recht gegenüber dem Time-Sharing-Anbieter geltend
machen wollen.
|