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Informationen zur Funktionsweise von Time Sharing

[Image] Was ist Time-Sharing?
[Image] Wie funktioniert Wohnungstausch bei Time-Sharing?
[Image] Lohnt sich Time Sharing finanziell?
[Image] Wie sicher ist Time-Sharing?

Was ist Time Sharing?

Beim Time-Sharing wird das Recht verkauft, für eine festgelegte Zeit im Jahr ein bestimmtes voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel bewohnen zu dürfen. Dieses Nutzungsrecht besteht in der Regel für 20, 30 oder mehr Jahre. Der Preis des Nutzungsrechts der Appartments ist insbesondere abhängig von der Saison, in der das Recht der Nutzung besteht sowie den Nutzungszeitraum der vereinbart wird. So ist z.B. ein Nutzungsrecht für drei Wochen in Andalusien während der Hochsaison teurer als ein Nutzungsrecht für diie Nachsaison. Der Preis derartiger Nutzungsrechte liegt üblicherweise zwischen 10.000 und 45.000 DM pro Urlaubswoche. Jedoch werden auch teurere Time-Sharing-Verpflichtungen angeboten.

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Wie funktioniert Wohnungstausch bei Time-Sharing?

Um das Time-Sharing attraktiver zu machen, bieten manche Unternehmen an, daß man nicht nur ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Appartment erwirbt, sondern auch die Möglichkeit besteht, mit Besitzern von anderen Nutzungsrechten weltweit das Appartment zu tauschen. Ein solcher Wohnungstausch kann jedoch mit den nachfolgend aufgeführten Problemen verbunden sein:
 
 
Unterschiedliche Ausstattung und Lage der Appartments: Ein Wohnungstausch zwischen Appartments unterschiedlicher Ausstattungskategorien und verschiedener Lagen ziehen in der Regel Ausgleichszahlungen nach sich oder sind gar nicht erst möglich. 
Verschiedene Saisonzeiten: Der Tausch von Nutzungsrechten, die für unterschiedliche Saisonzeiten erworben wurden, ist ebenfalls mit Ausgleichszahlungen verbunden. 
Tauschgebühr: Für den Wohnungstausch werden zudem von dem Time-Sharing-Unternehmen Tauschgebühren verlangt (190 - 250 DM pro Woche). 
Unmöglichkeit des Tauschs: Nicht immer ist aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage nach verschiedenen Feriengebieten überhaupt ein Tausch zu dem gewünschten Ferienziel möglich. 

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Lohnt sich Time-Sharing finanziell?

Die meisten Time-Sharing-Angebote versprechen aufgrund der folgenden Faktoren keinen finanziellen Vorteil gegenüber dem normalen Urlaub:
 
 
Zu hoher Preis: Beim Time-Sharing verpflichten Sie sich für Jahre bis Jahrzehnte im selben Appartment Urlaub zu machen. Ob dies einen Preis von 10.000 bis 45.000 DM pro Woche Nutzungsrecht lohnenswert sein kann, ist zumindestens fraglich. Gerade wenn man bedenkt, daß das Geld für den Nutzungszeitraum auch angelegt werden könnte und dadurch Zinsen erwirtschaftet werden könnten bzw. wenn zum Erwerb des Nutzungsrechtes eine Kreditfinanzierung notwendig ist, die noch zusätzliche Kosten bedeutet. 
Nebenkosten: In den Kosten des Nutzungsrechts sind nicht die Kosten enthalten für die Nebenkosten während des Urlaubsaufenthaltes, die Reise zum Urlaubsort, die Kosten für die Instandhaltung und Renovierung des Appartments sowie der Verwaltung der Anlage, in dem sich dieses befindet.
Geldanlage: Der Wiederverkauf von Time-Sharing-Rechten ist in der Regel schwierig und nur unter teilweise erheblichen Verlusten möglich. Unter diesen Gesichtspunkten ist Time-Sharing eine eher schlechte Geldanlage.

Bevor also auf ein Time-Sharing-Angebot eingegangen wird, sollte zunächst genauestens kalkuliert werden, welche Kosten damit auf Dauer für das Nutzungsrecht und einen Time-Sharing-Urlaub entstehen, und wieviel dagegen normalerweise für einen Urlaub ausgegeben wird.

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Wie sicher ist Time-Sharing?

In aller Regel werden Sie beim Time-Sharing nicht Eigentümer des Appartments, für das Sie ein Nutzungsrecht erwerben. Der Erwerber des Nutzungsrechtes ist auf der anderen Seite nicht gegen einen Konkurs des Time-Sharing-Anbieters abgesichert. Diese Konstellation kann im Falle des Konkurses des Time-Sharing-Anbieters einen ganz erheblichen finanziellen Verlust für den Erwerber des Nutzungsrechts bedeuten. Zudem sind Immobiliengeschäfte in vielen Ländern nicht ähnlich streng geregelt wie in Deutschland. Teilweise können derartige Geschäfte sogar mündlich vereinbart werden, während in Deutschland regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Dies bedeutet für den Erwerber der Nutzungsrechte u.U. ein zusätzliches Risiko.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
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