(Erweiterung in Kürze oder: http://www.rechtspraxis.de)
Reisehaftpflichtversicherung
Eine
private Haftpflichtversicherung sollte auch für Reisen den Haftpflichtschutz
gewährleisten. In diesem Fall ist jede Reisehaftpflichtversicherung
überflüssig, da die Versicherung im Grunde die gleichen Leistungen
erbringt wie eine private Haftpflichtversicherung.
Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung
Wenn
Sie im Ausland ein Auto mieten, so ist dies entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten Kfz-Haftpflicht-versichert. Dies kann für wenig entwickelte
Länder praktisch gar keinen, in vielen anderen Ländern (u.a.
Amerika) einen geringeren Haftpflichtschutz als in Deutschland bedeuten.
Um
das beschriebene Risiko auszuschließen kann der Abschluß einer
Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung abhängig vom Reiseland vor
Ort oder schon in Deutschland anzuraten sein.
Reiseunfallversicherung?
Eine
private Unfallversicherung sollte auch für Unfälle auf Reisen
eintreten. In diesem Fall ist jede Reiseunfallversicherung überflüssig.
Damit ist eine solche Versicherung nur dann sinvoll, wenn man nicht ohnehin
schon privat unfallversichert ist.
Autoreise-Schutzbrief?
Ein
Autoreise-Schutzbrief stellt nicht anderes dar als einen Schutzbrief, der
speziell für eine Reise abgeschlossen wird. Daher ist er für
denjenigen, der bereits einen Schutzbrief abgeschlossen hat, überflüssig.
Auch zahlt eine Versicherung trotz Autoreise-Schutzbrief nicht, wenn bereits
ein normaler Schutzbrief besteht.
Sonstige
Reiseversicherung?
Folgende
Versicherungen können zusätzlich noch für Reisen abgeschlossen
werden:
Auslandskrankenversicherung
Surfbrettversicherung
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