Welche
Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?
Bei
sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt
sind. Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien
oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden.
Zudem
sind in den Reisebedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen),
wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer
dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt:
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versicherte
Personen und deren Angehörige
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ebenfalls
versicherte Person mit denen Sie zusammen eine Reise gebucht haben und
deren Angehörige (z.B. Ihr Reisegefährte tritt von der Reise
zurück, da ein Familienangehöriger von ihm verstirbt, dann dürfen
auch Sie von der Reise zurücktreten)
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Betreuungspersonen
von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen
Angehörigen (z.B. ist ein Reiserücktritt versichert, wenn die
Pflegeperson Ihrer Oma schwer erkrankt)
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Unter
welchen Umständen ist ein Reiserücktritt versichert?
Als
Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den
Versicherungsunternehmen anerkannt:
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Tod
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Unfall
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unerwartete
schwere Erkrankung
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Schwangerschaft
oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson
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Schaden
am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von
Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.) oder strafbaren
Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub)
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Verlust
des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber
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Voraussetzung
für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, daß die Fortsetzung
der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine
einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird,
nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen,
die einen Reiserücktritt rechtfertigen.
Die
Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
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höhere
Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall)
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Streik
(z.B. des Flugpersonals)
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Was
leistet die Versicherung im Versicherungsfall?
Vor
Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die
Entschädigung, die der Reisieveranstalter für den Rücktritt
verlangt. Diese Kosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt stark
an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen vielfach
einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen
sein muß, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden.
Nach
Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die
aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen (z.B. Kosten für
einen vorzeitigen Rückflug). Müssen Sie Ihre Reise aufgrund von
Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die Versicherung
zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Kosten
für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
werden dagegen nicht erstattet!
Die
Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt eingeschränkt:
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grundsätzlich
muß bei Reiserücktritt jeder Versicherte 50 DM selbst bezahlen
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erfolgt
der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen 20% der Reiserücktrittskosten
vom Reisenden aufgebracht werden
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Wie
geht man im Schadensfall vor?
Kommt
es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung
eintreten soll,müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit
der versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:
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Jeden
Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach
der Rückkehr aus dem Urlaub!
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Teilen
Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt
geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte
erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände
aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
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Bei
Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, daß der
Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich
gehalten wird.
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Ist
die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzem, können Sie
innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird
diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner
Leistung frei.
Für
eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes
kann schon in einer geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den
Fall aussehen, daß Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer
geltend machen wollen.
Wann
sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?
Reiserücktrittsversicherungen
zeichen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die Versicherung
übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in
eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen
gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger
Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden. Insgesamt ist somit der
Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten und mit den Kosten,
die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen.
Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt
in die Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige,
die vielleicht während des Urlaubs versterben könnten).
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