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Informationen zur Reiserücktrittskostenversicherung

[Image] Welche Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?
[Image] Unter welchen Umständen ist der Reiserücktritt versichert?
[Image] Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall?
[Image] Wie geht man im Schadensfall vor?
[Image] Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
 

Welche Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?

Bei Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden. 

Zudem sind in den Reisebedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen), wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt:
 
 
versicherte Personen und deren Angehörige
ebenfalls versicherte Person mit denen Sie zusammen eine Reise gebucht haben und deren Angehörige (z.B. Ihr Reisegefährte tritt von der Reise zurück, da ein Familienangehöriger von ihm verstirbt, dann dürfen auch Sie von der Reise zurücktreten) 
Betreuungspersonen von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. ist ein Reiserücktritt versichert, wenn die Pflegeperson Ihrer Oma schwer erkrankt)

 

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Unter welchen Umständen ist ein Reiserücktritt versichert?

Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:
 
 
Tod 
Unfall
unerwartete schwere Erkrankung 
Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson 
Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub) 
Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber 

Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, daß die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.

Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
 
 
höhere Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall)
Streik (z.B. des Flugpersonals)

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Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall?

Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die der Reisieveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt stark an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen vielfach einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen sein muß, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden. 

Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen (z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug). Müssen Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden dagegen nicht erstattet!

Die Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt eingeschränkt:
 
grundsätzlich muß bei Reiserücktritt jeder Versicherte 50 DM selbst bezahlen
erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen 20% der Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden

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Wie geht man im Schadensfall vor?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten soll,müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:
 
 
Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub!
Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, daß der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich gehalten wird. 

Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzem, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, daß Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer geltend machen wollen. 
 

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Wann sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?

Reiserücktrittsversicherungen zeichen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden. Insgesamt ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen. Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht während des Urlaubs versterben könnten).
 
 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
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