War
eine Reise mangelhaft, ist der Reisende nicht nur frustriert, sondern will
auch einen Teil seines Geldes zurück oder erhebt sogar Ansprüche
auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter. Doch zuvor müssen
die Reisemängel beim Reiseveranstalter reklamiert werden.
Das Recht bei
Reisemängeln umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche, unter
denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung
abrufen können: