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Reisemängel


War eine Reise mangelhaft, ist der Reisende nicht nur frustriert, sondern will auch einen Teil seines Geldes zurück oder erhebt sogar Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter. Doch zuvor müssen die Reisemängel beim Reiseveranstalter reklamiert werden.

Das Recht bei Reisemängeln umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:
 
Reklamation von Reisemängeln:
[Image]Rechtsgrundlagen: § 651c,e,g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Image]Informationen zur Reklamation von Reisemängeln
[Image]Informationen zu typischen Mängeln bei der Unterkunft
[Image]Informationen zu typischen Mängeln bei der Verpflegung
[Image]Informationen zu typischen Mängeln beim Reisetransport
[Image]Frankfurter-Tabelle zu Reisemängeln
[Image]Entscheidungen und Urteile 
 
Minderung des Reisepreises:
[Image]Rechtsgrundlagen: § 651d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Image]Informationen zur Minderung des Reisepreises
[Image]Entscheidungen und Urteile 

 
Schadensersatz:
[Image]Rechtsgrundlagen: § 651f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Image]Informationen zum Anspruch auf Schadensersatz
[Image]Entscheidungen und Urteile

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 

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