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Informationen zum Studium von Reisekatalogen

 


[Image] Was ist beim Studium des Reisekatalogs zu beachten?
[Image] Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?


Was ist beim Studium der Reisekataloge zu beachten?

Die Angaben in Reisekatalogen müssen deutlich lebar, richtig, klar und vollständig sein. Zudem müssen die für den Reisenden wichtigen Informationen dort abgedruckt sein, wo der Reseinede sie erwarten darf. Der Katalog muß Angaben über folgende Punkte enthalten:
 
 
Reisepreis
Höhe einer zu leistenden Anzahlung
Fälligkeit des restlichen Reisepreises 

Soweit dies für die Reise von Bedeutung, ist kommen noch folgende Angaben hinzu: 
 
Bestimmungsort 
Transportmittel (Merkmale und Klasse) 
Unterbringung, Art, Lage, Kategorie oder Komfort 
Hauptmerkmale der Unterkunft
bezogen auf die Unterkunft - soweit vorhanden - die Zulassung und touristische Einstufung
Mahlzeiten 
Reiseroute 
Paß und Visumserfordernisse u.ä.
ggf. die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise. 

Die in dem Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Beschwerden bezüglich Reisemängeln sind jedoch dann nicht erfolgreich, wenn sie auf einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges beruhen. 

Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben, trotzdem Sie sich auf solche Gegebenheiten einstellen müssen.

Beachten Sie aber unbedingt allgemeine Hinweise innerhalb des Katalogs, z.B. bezogen auf das Reiseland, die oft auf Einschränkungen oder Mißstände hinweisen. Mängel, die im Katalog aufgeführt werden, können keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises begründen. Auch sollten Sie die allgemeinen Reisebedingungen zum Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden, Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung der Reise genau studieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

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Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?

Beim Studium des Reisekatalogs ist genau zu beachten, was bei den Reise- und Hotelbeschreibungen wirklich gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei genauerem Hinsehen aber negative Merkmale verbergen sollen. Mißverständliche Formulierungen, Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.

Folgende Formulierungen werden von den Gerichten als unzlässig angesehen, wenn Sie z.B. die folgenden Mißstände verschleiern sollen: 

Formulierungen Mißstände
Hotel in zentraler Lage Verkehrslärm
neu eröffnetes Hotel unvollendete Gartenanlgae und Anfangs-
schwierigkeiten im Betriebsablauf
Hotel in aufstrebender Umgebung Baulärm
Hotel für junge Leute Disco-Lärm
Hotel mit eigenem anschließenden Strand bei Straßenüberquerung
internationales Publikum lebhafte Orte
FKK-Urlaub am Meer FKK auf Dachterrasse
Kindergarten am Ort fehlende Öffnung des Kindergartens 
während der gesamten Saison
großzügig konzipiertes Haus Haus ohne Heizungsmöglichkeiten
nahe der nicht sehr befahrenen Straße Verkehrslärm
verkehrsgünstige Lage Verkehrslärm rund um die Uhr
in der Nähe des Flughafens Einflugschneise
Stadthotel Lokomotivenlärm
Folgende Umschreibungen für Mißstände sind dagegen zulässig: 
Formulierungen Mißstände
sauber und zweckmäßig wenig Komfort
Hotel für Untermehmungslustige ständiges Lärmen und Grölen
Meerseite fehlenden Meerblick
beheizbarer Swimmingpool garantiert nicht für Heizung
temperierter Pool Temperatur wird der Außentemperatur 
angepaßt
naturbelassener Strand ungepflegter Strand
Strand Sand- oder Kiesstrand
Wenn Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher sind, was sie bedeuten sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten im Urlaub zu vermeiden, vor der Buchung beim Reiseveranstalter genauer erkundigen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
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