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Was
ist beim Studium der Reisekataloge zu beachten?
Die
Angaben in Reisekatalogen müssen deutlich lebar, richtig, klar und
vollständig sein. Zudem müssen die für den Reisenden wichtigen
Informationen dort abgedruckt sein, wo der Reseinede sie erwarten darf.
Der Katalog muß Angaben über folgende Punkte enthalten:
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Reisepreis
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Höhe
einer zu leistenden Anzahlung
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Fälligkeit
des restlichen Reisepreises
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Soweit
dies für die Reise von Bedeutung, ist kommen noch folgende Angaben
hinzu:
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Bestimmungsort
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Transportmittel
(Merkmale und Klasse)
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Unterbringung,
Art, Lage, Kategorie oder Komfort
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Hauptmerkmale
der Unterkunft
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bezogen
auf die Unterkunft - soweit vorhanden - die Zulassung und touristische
Einstufung
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Mahlzeiten
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Reiseroute
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Paß
und Visumserfordernisse u.ä.
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ggf.
die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise.
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Die
in dem Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. Beschwerden bezüglich Reisemängeln sind jedoch dann
nicht erfolgreich, wenn sie auf einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges
beruhen.
Angaben
im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische
Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben, trotzdem Sie sich auf solche
Gegebenheiten einstellen müssen.
Beachten
Sie aber unbedingt allgemeine Hinweise innerhalb des Katalogs, z.B. bezogen
auf das Reiseland, die oft auf Einschränkungen oder Mißstände
hinweisen. Mängel, die im Katalog aufgeführt werden, können
keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises begründen. Auch sollten
Sie die allgemeinen Reisebedingungen zum Reiserücktritt, Rücktrittskosten,
Pflichten des Reisekunden, Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung
der Reise genau studieren, um sich vor bösen Überraschungen zu
schützen.
Welche
Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?
Beim
Studium des Reisekatalogs ist genau zu beachten, was bei den Reise- und
Hotelbeschreibungen wirklich gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern
Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei
genauerem Hinsehen aber negative Merkmale verbergen sollen. Mißverständliche
Formulierungen, Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.
Folgende
Formulierungen werden von den Gerichten als unzlässig angesehen, wenn
Sie z.B. die folgenden Mißstände verschleiern sollen:
| Formulierungen
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Mißstände
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| Hotel
in zentraler Lage
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Verkehrslärm
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| neu
eröffnetes Hotel
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unvollendete
Gartenanlgae und Anfangs-
schwierigkeiten
im Betriebsablauf
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| Hotel
in aufstrebender Umgebung
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Baulärm
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| Hotel
für junge Leute
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Disco-Lärm
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| Hotel
mit eigenem anschließenden Strand
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bei
Straßenüberquerung
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| internationales
Publikum
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lebhafte
Orte
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| FKK-Urlaub
am Meer
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FKK
auf Dachterrasse
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| Kindergarten
am Ort
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fehlende
Öffnung des Kindergartens
während
der gesamten Saison
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| großzügig
konzipiertes Haus
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Haus
ohne Heizungsmöglichkeiten
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| nahe
der nicht sehr befahrenen Straße
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Verkehrslärm
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| verkehrsgünstige
Lage
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Verkehrslärm
rund um die Uhr
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| in
der Nähe des Flughafens
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Einflugschneise
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| Stadthotel
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Lokomotivenlärm
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Folgende
Umschreibungen für Mißstände sind dagegen zulässig:
| Formulierungen
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Mißstände
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| sauber
und zweckmäßig
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wenig
Komfort
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| Hotel
für Untermehmungslustige
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ständiges
Lärmen und Grölen
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| Meerseite
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fehlenden
Meerblick
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| beheizbarer
Swimmingpool
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garantiert
nicht für Heizung
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| temperierter
Pool
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Temperatur
wird der Außentemperatur
angepaßt
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| naturbelassener
Strand
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ungepflegter
Strand
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| Strand
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Sand-
oder Kiesstrand
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Wenn
Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher sind, was sie
bedeuten sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten im Urlaub zu vermeiden,
vor der Buchung beim Reiseveranstalter genauer erkundigen.
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