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Welche
Merkmale besitzt eine Reiseversicherung?
Eine
Reiseversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Eine Reisegepäckversicherung
kann für den Zeitraum einer Reise bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen
werden. Ein Dauervertrag lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn
Sie mehrmals im Jahr für längere Zeit verreisen. Versichert ist
das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt
sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher
Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind.
Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert
sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennenlernt
Was
wird als Reisegepäck versichert?
Folgende
Gegenstände sind als Reisegepäck verischert:
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persönlicher
Reisebedarf: Alle Gegenstände, die Sie subjektiv für Ihre
Reise benötigen. Darunter fallen auch Gastgeschenke, jedoch keine
Sachen des beruflichen oder gewerblichen Berdarfs (z.B. Notebooks).
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auf
der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind
ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 10
% des Versicherungsschadens und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500
DM je Versicherungsfall. Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem
Kunst- oder Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert.
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Sachen,
die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer befinden:
Diese Gegenstände sind nur versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft
entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in der Unterkunft einen Schaden
erleiden.
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Fahrräder,
Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte: Diese Art Gegenstände
einschließlich Zubehör sind nur bei Schadensfällen versichert,
die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht worden
sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren beschädigt, ist es nicht versichert.
Haben Sie es aber abgestellt und es erleidet einen Schaden, greift die
Versicherung.
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Pelze,
Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate
einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen Wertes dieser
Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert, daß
sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder im persönlichen
Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden. Dabei ist beim Tragen
und Benutzen dauernder Körperkontakt zumindestens jedoch Blickkontakt
erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera
an einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden
den Versicherungsschutz. Versichert sind derartige Gegenstände auch
dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Besonders
wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall)
erfordern jedoch für die Aufbewahrung zum Erhalt des Versicherungsschutzes
einen Hotelsafe.
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Ausweispapiere:
Von der Versicherung ersetzt werden auch Ausweispapiere.
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Die
folgenden Sachen werden jedoch in der Regel von den Versicherungen nicht
umfaßt:
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Geld,
Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel:
Von der Versicherung wird nicht ersetzt der Verlust von Geld, Wertpapieren,
Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten aller Art, außer Ausweispapieren.
Weiterhin sind nicht versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände.
Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (Prothesen,
Gebisse u.ä.) bekommen Sie aus der Reisegepäckversicherung keinen
Ersatz. Ausnahme: Brillen.
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Wann
greift der Versicherungsschutz?
Die
Reisegepäckversicherung versichert Ihr Reisegepäck bei folgenden
Vorfällen:
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bei
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung
Dritter
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bei
Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. Ersetzt
werden im Verlustfall nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht
mehr als 500 DM je Versicherungsfall
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bei
Unfall (Autounfall o.ä.)
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bei
bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie
bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion)
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bei
fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers)
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Nicht
versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:
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bei
höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben o.ä.)
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bei
Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder ähnlichen
Behörden
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bei
Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks (z.B. Koffer wird
unbenutzbar durch Verschleiß)
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beim
Zelten oder Campen, außer Sie schließen eine Sonderversicherung
ab
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In
welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?
Eine
Reisegepäckversicherung lohnt sich nur, wenn die Versicherungssumme
den Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entspricht.
Der Wert des Reisegepäcks wird dabei nach dem Zeitwert der Reisegegenstände
berechnet. Die während der Reise erworbenen Reiseandenken und Geschenke
bleiben bei der Festlegung der Versicherungssumme außer Betracht.
Eine
korrekte Angabe der Versicherung bei Versicherungsabschluß ist wichtig,
da die Versicherung, wenn ein zu geringer Wert angegeben wurde, nur anteilig
den entstandenen Schaden ersetzt, auch wenn die Versicherungssumme noch
nicht erreicht ist. Wurde der Wert der versicherten Sachen nur mit der
Hälfte des tatsächlichen Wertes angegeben, kommt die Versicherung
bei jedem Schadensfall auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens
auf!
Was
bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
Bei
Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung
nur für den Zeitwert der Sachen, nicht den Betrag, der für eine
Neubeschaffung der Gegenstände aufgebracht werden muß.
Bei
bestimmten Gegenständen werden Schäden wie folgt ersetzt:
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Beim
Verlust von Ausweispapieren erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren
erstattet, sonst nichts (z.B. keine Fahrtkosten zu den Ämtern)
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Schäden
an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen sowie an Foto- und
Filmapparaten einschließlich Zubehör werden im Versicherungsfall
mit höchstens 50 % der Versicherungssumme ersetzt
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Schäden
an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden
mit höchstens 10 % der
Versicherungssumme,
höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall ersetzt
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Bei
Filmen sowie Ton- und Datenträgern wird nur der Materialwert ersetzt
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Wie
geht man im Schadensfall vor?
Kommt
es zu einem Schaden, für den die Reisegepäckversicherung eintreten
soll,müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer
nicht von seiner Leistung frei wird:
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Jeden
Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach
Rückkehr aus dem Urlaub!
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Gegebenenfalls
müssen Sie am Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte (Transportunternehmen,
Hotel o.ä.) form- und fristgerecht geltend
machen
und den Schaden ebenfalls bei diesen anzeigen. Schriftliche Bescheinigungen
solcher Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.
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Außerdem
müssen Sie dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles
behilflich sein. Dazu gehört insbesondere das Einreichen
von
sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens
beweisen können (Reparaturkosten, Rechnungen von Wiederbeschaffungen
oder beschädigten Gegenständen, Liste über Reisegepäck)
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Schäden,
die aufgrund von strafbaren Handlungen(Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung)
verursacht wurden, müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
gemeldet werden. Die Meldung bei der Polizei muß der Versicherung
in schriftlicher Form vorgelegt werden.
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Haben
Sie den Verlust eines Gegenstandes zu beklagen, lassen sie sich eine Nachforschung
nach dem Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom
Hotel schriftlich bescheinigen.
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Um
den weiteren Ablauf der Angelegenheit mit der Versicherung zu klären,
setzen Sie sich nach dem Urlaub erneut mit dem Versicherer in Verbindung.
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Ist
die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzem, können Sie
innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird
diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner
Leistung frei.
Für
eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes
kann schon in einer geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten
für den Fall aussehen, daß Sie Ihr Recht gegenüber dem
Reiseversicherer geltend machen wollen.
Wann
sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?
Reisegepäckversicherungen
zeichnen sich in der Regel durch hohe Versicherungsbeiträge und im
Verhältnis geringe Schadensersatzleistungen aus. Außerdem sind
Reisegepäckversicherungen regelmäßig nicht sehr kulant
in der Schadensabwicklung. Insgesamt ist somit der Nutzen einer solchen
Versicherung mit Vorsicht zu betrachten und mit Bedacht gegen die Kosten
einer solchen Versicherung abzuwägen.
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