Was
sollte man bei der Reisebuchung grundsätzlich beachten?
Die
Entscheidung, bei welchem Reiseveranstalter man sich für welches Reiseangebot
entscheidet, ist in der Regel grundlegend dafür, ob die Urlaubsreise
die Erwartungen erfüllen kann, die Sie in die schönsten Tage
des Jahres gesetzt haben. Um Entäuschungen zu vermeiden, verwenden
Sie besondere Sorgfalt auf das Studium des Reisekatalogs, die Beratung
im Reisebüro und die eigentlichen Buchung der Reise.
Wie
kann man sich vor unseriösen Reiseveranstaltern schützen?
Wollen
sie eine Reise bei einem Ihnen unbekannten Reiseveranstalter buchen, sollten
Sie sich zunächst von dessen Seriösität überzeugen,
damit Sie nicht bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen
im Regen stehen, weil der Anbieter nicht mehr greifbar ist. Die Beantwortung
folgender Fragen kann bei der Beurteilung eines Reiseanbieters helfen:
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Wie
lange befindet sich der Anbieter schon auf dem Markt?
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Handelt
es sich um einen Anbieter mit Sitz in Deutschland? Im Ausland sein Recht
einzuklagen ist ein häufig nicht sehr erfolgreiches Unterfangen.
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Ist
der Name des Anbieters, bei dem Sie buchen wollen, und dessen Adresse Ihnen
eindeutig bekannt? Unseriöse Reiseanbieter verwenden häufig vielversprechende
Namen, hinter denen sich aber kein eingetragenes Unternehmen verbirgt.
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Erkundigen
Sie sich im Zweifelsfalle, ob der Anbieter Mitglied im oder im asr Bundesverband
mittelständischer Reiseunternehmen ist.
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Ist
der Reiseanbieter wie vorgeschrieben gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit)
versichert? Werden Sie also, wenn Ihr Reiseveranstalter nicht mehr fähig
ist Ihren Rückflug bei der Fluggesellschaft zu bezahlen, trotzdem
noch unentgeltlich wieder nach Hause geflogen oder zumindest der Preis
des Rückflugs im nachhinein erstattet? Wenn der Nachweis einer solchen
Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend keinen
Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten
bzw. ein Anspruch auf Schadenersatz! Ebenso darf der Reiseveranstalter
eine Anzahlung auf den Reisepreis oberhalb einer Grenze von 10% des Reisepreises
und in Höhe von mehr als 500 DM nur verlangen, wenn dem Reisenden
zuvor ein Sicherungsschein übergeben wird.
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Was
ist bei der Beratung im Reisebüro zu beachten?
Bei
der Beratung im Reisebüro müssen Sie dem Reisebüro klare
Vorgaben über ihre Reisewünsche machen. Das Reisebüro haftet
zwar für Beratungs- und Vermittlungsfehler, jedoch ist von Ihnen zu
beweisen, die Erfüllung welcher Buchungswünsche Ihnen im Beratungsgespräch
zugesichert wurden und ggf. bei der Reisebuchung nicht berücksichtigt
wurden.
Beispiele:
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Das
Reisebüro haftet nur dann dafür, Ihnen das günstigste Reiseangebot
für die von Ihnen gewünschten Reiseleistung zu vermitteln, wenn
es Ihnen dies ausdrücklich und beweisbar im Beratungsgespräch
zugesichert hat.
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Wenn
die Buchung einer Reise nur unter bestimmten Bedingungen zustande kommen
soll (beispielsweise wenn die Flugreise nur mit einer bestimmten Airline
erfolgen soll), dann muß dies zwischen Ihnen und dem Reisebüro
ausdrücklich und beweisbar vereinbart werden.
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Die
Angabe von bestimmten Sonderwünschen während des Beratungsgespräches
reicht für die Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber
dem Reisebüro bei Nichtberücksichtigung der besonderen Wünsche
nicht aus. Daher sollten Sonderwünsche, Erklärungen und Zusicherungen
des Reisebüros grundsätzlich schriftlich niedergelgt werden.
Wie
geht man bei der Buchung vor?
Erst
wenn alle Fragen und Unklarheiten im Beratungsgespräch mit Ihrem Reisebüro
erörtert bzw. beseitigt wurden, lassen sie vom Reisebüro die
Reiseanmeldung vornehmen.
In
Bezug auf das Reiseanmeldungsformular - ebenso wie die später erfolgende
Buchungsbestätigung von seiten des Reisebüros - ist zu prüfen,
ob die von Ihnen geäußerten Wünsche auch sämtlich
auf dem Formular bzw. dem Bestätigungsschreiben berücksichtigt
wurden. Lassen Sie sich zudem vom Reisebüro immer eine Kopie der internen
Buchungsbestätigung, die das Büro vom Reiseveranstalter erhält,
zur Überprüfung aushändigen, da es nicht selten zu Übertragungsfehlern
zwischen der Buchungsbestätigung des Reisebüros und des Reiseveranstalters
kommt, die Ihnen in einem eventuellen Rechtsstreit, auch wenn Sie keinerlei
Kenntnis davon erlangt haben, u.U. zugerechnet werden können.
Eventuelle
von Ihnen festgestellte Abweichungen zwischen Ihren Buchungswünschen
und der tatsächlichen Buchung sollten Sie bei Ihrem Reisebüro
umgehend beanstanden, um eventuell noch eine Korrektur der Buchung
zu erreichen bzw. ggf. Ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.
Der
Reiseveranstalter darf keine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn
er dem Reisenden zuvor keinen Sicherungsschein übergeben hat. Mit
dem Sicherungsschein wird dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft
oder durch eine Versicherung bestätigt, daß ihm der volle Reisepreis
und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden,
falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig
wird. Wenn der Nachweis einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht
erfolgt und Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten, besteht
ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf Schadensersatz!
Was
ist bei Erhalt der Reiseunterlagen zu beachten?
Nach
Erhalt der Reiseunterlagen prüfen Sie diese auf Vollständigkeit
und Richtigkeit. Besonders wichtig sind die auf den Flugkarten verzeichneten
Flug- und Eincheck-Zeiten. Wenn Sie das rechtzeitige Einchecken am Flughafenschalter
verpassen, geht dies zu Ihren Lasten! Auch dann, wenn das verspätete
Eintreffen (z.B. wegen Verkehrsstau auf der Fahrt zum Flughafen!) nicht
von Ihnen zu verschulden ist.
Überprüfen
Sie ebenfalls den sogenannten "Unterkunfts-Voucher", der den Reiseunterlagen
beiliegen muß. Diesen Gutschein benötigen Sie, um am Reiseort
die Unterkunftsleistungen in der für Sie gebuchten Unterkunft in Anspruch
nehmen zu können. Kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre Unterkunft,
Größe und Lage der Zimmer, Ausstattung des Zimmers, die Verpflegungsart
und eventuelle Zusatzleistungen auf dem Gutschein mit den Angaben bei Ihrer
Buchung und denen auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen.
Eventuelle
Abweichungen bei Leistungen oder anderweitige Fehler auf dem Gutschein
müssen Sie umgehend entweder direkt beim Reiseveranstalter oder beim
Reisebüro melden, um ggf. Ihnen zustehende Ansprüche später
geltend machen zu können.
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