Home    Newsletter    Kontakt   

      Das Wirtschaftsmagazin informiert Sie über Themen

       rund um den Arbeitsplatz, zu Versicherungen,
       bei der Personalentwicklung, der Karriere, Gesundheit, ...


 
..
  Rechtsforum
..

  Reise - Recht
...

  Reisevertrag:
  Reisekatalog
  Reisebuchung
  Reisevertrag
  Reiserücktritt
..

  Reisemängel:
  Reklamation von
  Reisemängeln

  Minderung des
  Reisepreises

  Schadensersatz
..

  Time-Sharing:
  Funktionsweise von
  Time-Sharing

  Rechtslage beim
  Time-Sharing

..

  Reiseversicherungen:
  Reisegepäckversich.
  Reiserücktrittsversich.
  Soforthilfeversich.
  Weitere Reiseversich.
..

  Kontaktaufnahme
  Anwaltskanzlei
  Agnesstraße
:
    Hinweise zur
    Rechtsberatung
    Arbeitsschwerpunkte
    Gebühren
    Prozeßkostenhilfe
..

  © Petra Steude,
    Anwaltskanzlei
    Agnesstrasse

    Diese Seiten sind
    urheberrechtlich
    geschützt.
..

  

Coaching:

  Konzentration
  Entscheidungsfindung
  Talente/Stärken
  Projektcoaching
..

Informationen zum Vorgehen bei Reiseminderungen

[Image] Wann wird der Reisepreis gemindert?
[Image] Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?
[Image]In welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?
nach oben

Wann wird der Reisepreis gemindert?

Wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er verspricht, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Der Reisepreis kann von dem Reisenden für den Zeitraum, in dem ein Mangel besteht, zu einem bestimmten Prozentsatz gemindert werden, wenn er den Mangel dem Veranstalter rechtzeitig angezeigt hat. Der Reisepreis mindert sich sodann um den für die Reisemängel angemessenen Betrag, den der Reiseveranstalter, wenn der Reisende - was die Regel ist - den Reisepreis bereits vor Antritt der Reise entrichtet hat, an den Reisenden zurückerstattet. 

nach oben

Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?

Der Reisepreis kann bei Mängeln insbesondere in folgenden Bereichen gemindert werden:
 
 
Unterkunft: z.B. Ungeziefer im Hotellzimmer (typische Mängel bei der Unterkunft)
Verpflegung: z.B. Nahrungsmittelvergiftung (typische Mängel bei der Verpflegung)
Transport: z.B. Wechsel der Fluggesellschaft (typische Mängel beim Transport)

Die Minderung des Reisepreise ist nur bei Mängeln zulässig, die im Ermessen des Reiseveranstalters bezüglich der von ihm angeboteten Reise sowie im Widerspruch zu den von ihm versprochenen Reiseleistungen stehen. Ein vom Reisenden erlittener Autounfall mit einem Einheimischen mit dem Mietwagen mindert zwar mit Sicherheit das Reisevergnügen, steht jedoch mit den Leistungen des Reiseveranstalters nicht in Zusammenhang. Also ist keine Reisepreisminderung möglich. Verspricht der Reiseveranstalter ein einfaches Zimmer, und im Hotelzimmer befindet sich kein Fernseher, so wurde dem Reisenden in diesem Fall diese Leistung vom Reiseveranstalter nicht versprochen, also kann deshalb auch keine Minderung erfolgen.

Im Einzelfall richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, danach, was nach dem Reisekatalog entsprechend der örtlichen Gegebenheiten vernünftigerweise vom Reisenden hätte erwartet werden können. Dabei sind für eine Billigreise andere Maßstäbe anzulegen als für eine Luxusreisel.

nach oben

In welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?

Bei geringfügigen Mängeln ist keine Minderung möglich (z.B. wenn das Hotel nicht die Farbe wie im Hotelprospekt hat). Sonst soll der Reisepreis genau um den Betrag gemindert werden, um den die Mängel die Wertigkeit der Reise beeinträchtigt haben. Erfahrungsgemäß bestehen über die Höhe der Reisepreisminderung - und damit um den Wert der Mängel - häufig zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden unterschiedliche Auffassungen. In diesen Fällen ist nicht selten eine gerichtliche Klärung errforderlich. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der Reise, inklusive Transport, der für die Reise beim Reseveranstalter entrichtet wurde, anzusetzen.

Sind bei der Reise mehrere Reisemängel aufgetreten, summieren sich die Minderungen, die für den einzelnen Mangel vom Reisepreis abgezogen werden können. Jedoch ist bei einem Auftritt von einer Vielzahl von Mängeln, die Summierung der Minderungen abhängig von den Bereichen, in denen die Mängel auftreten beschränkt. 

Sind die Reisemängel erheblich, ist der Reisende auch berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und ggf. Schadensersatz vom Reiseveranstalter zu verlangen. Zudem besteht in diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit den Reisepreis um 100% zu mindern. 

Ein genaues Rechenwerk, wie groß die Minderung für einen bestimmten Mangel sein darf, gibt es nicht, ebenso bestehen keine Richtlinien zu der Art und Weise wie Minderungen für Reisemängel summiert werden können. Anhaltspunkte zui diesen Fragen gibt jedoch die Frankfurter Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht aufgestellt wurde.
 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
Was Menschen bewegt!    Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ... 
... informieren Sie sich aktuell & kostenfrei im Newsletter

 

1 Seite zurückinfoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

 


Newsletter
Newsletteranmeldung

hier geht's zum Archiv



weitere Themen
rund ums Auto
TV-Planer
Carpe Diem
Tarot spielen
..
Werbung auf infoquelle
..
Impressum Mailkontakt
..

www.der-muntermacher.de

info@infoquelle.de      mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße: Copyright © Petra Steude