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Pflichten von Arzt und Patient

www.rechtspraxis.de  Welche Pflichten ergeben sich für den Arzt aus einem Arztvertrag?
www.rechtspraxis.de  Welche Pflichten ergeben sich für den Patienten aus einem Arztvertrag?

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Welche Pflichten ergeben sich für den Arzt aus einem Arztvertrag?

Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Arzt, folgende Leistungen zu erbringen:

 Gewährung der Einsichtnahme in Krankenunterlagen  

 Schweigepflicht 

 persönliche Leistung, d.h. Hilfspersonen dürfen nur eingeschaltet werden, wenn es sich um vorbereitende, unterstützende, ergänzende oder mitwirkende Tätigkeiten zur eigentlichen ärztlichen Leistung handelt  

 Anamnese, d.h. es muss ein Gespräch über die Vorgeschichte einer aktuellen Erkrankung geführt werden  

 Untersuchung  

 Diagnosestellung  

 Indikationsstellung, d.h. es muss vom Arzt das Vorliegen eines Grundes zur Anordnung bzw. Verordnung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens angegeben werden  

 Behandlung  

 Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen  

 Rezeptur und Verschreibung  

 Anwendung der medizinischen Technik, wobei die Geräte nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und Praxis dem ärztlichen Standard entsprechen müssen  

 Einhaltung fester Bestelltermine  

 Nachsorge und Kontrolle  

 Pflicht zum Behandlungsabbruch 

 Dokumentation 

 Aufklärung  

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Welche Pflichten ergeben sich für den Patienten aus einem Arztvertrag?

Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Patient, folgende Pflichten einzuhalten:

  Mitwirkung und Befolgung der ärztlichen Anweisungen 

  Duldung (unter Beachtung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit) 

  Offenbarung 

  Bezahlung der ärztlichen Leistung  

Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten (mit Ausnahme der Zahlungspflicht) muss sich der Patient im Rahmen eines Haftungsprozesses bei Misserfolg der Behandlung unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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