Welche Pflichten
ergeben sich für den Arzt aus einem Arztvertrag?
Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Arzt,
folgende Leistungen zu erbringen:
Gewährung der Einsichtnahme in Krankenunterlagen
Schweigepflicht
persönliche Leistung, d.h. Hilfspersonen dürfen nur eingeschaltet
werden, wenn es sich um vorbereitende, unterstützende, ergänzende oder
mitwirkende Tätigkeiten zur eigentlichen ärztlichen Leistung handelt
Anamnese, d.h. es muss ein Gespräch über die Vorgeschichte einer
aktuellen Erkrankung geführt werden
Untersuchung
Diagnosestellung
Indikationsstellung, d.h. es muss vom Arzt das Vorliegen eines Grundes zur
Anordnung bzw. Verordnung eines bestimmten diagnostischen oder
therapeutischen Verfahrens angegeben werden
Behandlung
Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen
Rezeptur und Verschreibung
Anwendung der medizinischen Technik, wobei die Geräte nach den
Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und Praxis dem ärztlichen
Standard entsprechen müssen
Einhaltung fester Bestelltermine
Nachsorge und Kontrolle
Pflicht zum Behandlungsabbruch
Dokumentation
Aufklärung
Welche Pflichten
ergeben sich für den Patienten aus einem Arztvertrag?
Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Patient,
folgende Pflichten einzuhalten:
Mitwirkung und Befolgung der ärztlichen Anweisungen
Duldung (unter Beachtung des Grundrechtes auf körperliche
Unversehrtheit)
Offenbarung
Bezahlung der ärztlichen Leistung
Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten (mit Ausnahme der
Zahlungspflicht) muss sich der Patient im Rahmen eines Haftungsprozesses bei Misserfolg
der Behandlung unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
sind aber ohne Gewähr!
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