Wer
haftet generell für den Inhalt von Internet-Seiten?
Für
den Inhalt von Internet-Seiten übernimmt derjenige die Haftung, unter
dessen Namen die Internet-Seiten veröfffentlicht werden. Somit ist
ein Unternehmen, das Internet-Seiten veröffentlicht, für alle
Teile der Internet-Seiten voll haftbar, auch wenn diese von verschiedenen
Unternehmensteilen erstellt werden. Ein Unternehmen muß dementsprechend,
um Rechtsverletzungen zu vermeiden, Kontrollmechanismen schaffen, die eine
rechtliche Überwachung der Inhalte der Internet-Seiten gewährleisten.
In
welcher Weise haften Provider für Inhalte von Internet-Seiten ihrer
Kunden?
Grundsätzlich
haftet zwar eigentlich gemäß Multi-Media-Gesetz der Provider
nicht für rechtswidrige Inhalte von Internet-Seiten, jedoch sieht
die aktuelle Rechtsprechung die Haftung bisher teilweise anders. Demnach
ist der Provider verpflichtet, sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten
auf Internet-Seiten erlangen kann, die entsprechenden Seiten zu sperren.
Um
einer Haftung zu entgehen, ist der Einsatz von filternden Proxyservern
möglich, die es ermöglichen, Internet-Seiten mit rechtswidrigem
Inhalt zu erkennen und automatisch zu sperren.
In
welcher Weise haften Provider für wettbewerbswidrige Werbung von Kunden?
Nach
der aktuellen Rechtsprechung können Provider für wettbewerbswidrige
Werbung der Kunden haftbar gemacht werden und müssen diese sperren,
ansonsten können sie auf Unterlassung der Verbreitung der Werbung
in Anspruch genommen werden.
Um
einer Haftung zu entgehen, sollte der Provider sich vom Werbetreibenden
vertraglich zusichern lassen, daß seine Werbung nicht gegen geltendes
Recht verstößt. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen
diese Zusicherung sollte zudem eine Vertragsstrafe vereinbart sein.
Alle Angaben
wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der