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Informationen zur E-Mail-Werbung


 

[Image] Wie ist der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails zu beurteilen?
[Image] Wie kann gegen Robots vorgegangen werden, die E-Mail-Adressen zu Werbezwecken aufnehmen?
 
 

Wie ist der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails zu beurteilen?

Grundsätzlich ist das Versenden von Werbung via E-Mail verboten, da es gegen die guten Sitten verstößt. Der Empfänger kann den Absender auf Unterlassung verklagen und ggf. auch Schadensersatz von diesem verlangen. Nicht als Werbung angesehen werden dagegen Pressemitteilungen oder die Informations-Mails infolge einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Auch der freiwillige Eintrag in ein E-Mail-Verzeichnis kann nicht als Einverständnis für die Zusendung von unverlangten E-Mails gewertet werden.

Werden Werbe-E-Mails aus dem Ausland an Deutsche versendet, ist der Empfänger in der Regel machtlos, da ausländische Gesetze in der Regel ein Verbot derartiger elektronischer Werbesendungen nicht vorsehen. Auch ist das Verbot der E-Mail-Werbung mit der EU-Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muß.

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Wie kann gegen Robots vorgegangen werden, die E-Mail-Adressen zu Werbezwecken aufnehmen?

Im Internet sind Robots tätig, die in der Lage sind, auf Internet-Seiten abgelegte E-Mail-Adressen aufzunehmen und aus diesen Adreßdateien zu generieren, die Werbeversendern als Adreßdateien zum Versand von unverlangten E-Mails dienen. Rechtlich besteht bisher jedoch gegen diese Robots keine Handhabe. Schützen kann man sich gegen diese E-Mail-Suchmaschinen nur durch geeignete Programme (z.B. EmailProtector), die die Robots beim Durchsuchen der Internet-Seiten erkennen und sie abwehren können.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
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