Wie
ist der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails zu beurteilen?
Grundsätzlich
ist das Versenden von Werbung via E-Mail verboten, da es gegen die guten
Sitten verstößt. Der Empfänger kann den Absender auf Unterlassung
verklagen und ggf. auch Schadensersatz von diesem verlangen. Nicht als
Werbung angesehen werden dagegen Pressemitteilungen oder die Informations-Mails
infolge einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Auch der freiwillige
Eintrag in ein E-Mail-Verzeichnis kann nicht als Einverständnis für
die Zusendung von unverlangten E-Mails gewertet werden.
Werden
Werbe-E-Mails aus dem Ausland an Deutsche versendet, ist der Empfänger
in der Regel machtlos, da ausländische Gesetze in der Regel ein Verbot
derartiger elektronischer Werbesendungen nicht vorsehen. Auch ist das Verbot
der E-Mail-Werbung mit der EU-Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar, die
noch in deutsches Recht umgesetzt werden muß.
Wie
kann gegen Robots vorgegangen werden, die E-Mail-Adressen zu Werbezwecken
aufnehmen?
Im
Internet sind Robots tätig, die in der Lage sind, auf Internet-Seiten
abgelegte E-Mail-Adressen aufzunehmen und aus diesen Adreßdateien
zu generieren, die Werbeversendern als Adreßdateien zum Versand von
unverlangten E-Mails dienen. Rechtlich besteht bisher jedoch gegen diese
Robots keine Handhabe. Schützen kann man sich gegen diese E-Mail-Suchmaschinen
nur durch geeignete Programme (z.B. EmailProtector), die die Robots beim
Durchsuchen der Internet-Seiten erkennen und sie abwehren können.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der