Welche
Schutzpflichten bestehen hinsichtlich des Datenschutzes?
Ein
Internet-Anbieter haftet im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten für
den Schutz der persönlichen Daten, die die Kunden an den Anbieter
zwecks Kauf einer Ware oder Dienstleistung weitergeben. Besondere Anforderungen
an Sicherungen hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. Firewalls, Paßwortschutz,
sichere Zahlungssysteme u.ä.) sind umso mehr zu stellen, je sensibler
die Daten sind (z.B. bei Banken, Versicherungen oder Ärzten).
Welche
Schutzpflichten bestehen bezüglich des Internet-Angebots?
Anbieter
von Internet-Diensten müssen auch dafür Sorge tragen, daß
durch die Inanspruchnahme von Diensten durch Kunden diese nicht geschädigt
werden (z.B. durch Viren, die beim Herunterladen von Software auf den Rechner
des Kunden übertragen werden). Der Internet-Anbieter muß Maßnahmen
zum Schutze anderer vor Gefahren treffen, die bei bestimmungsmäßiger
oder zumindest nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung des
Dienstes eintreten könnten (z.B. Zugriff von Hackern auf an den Internet-Anbieter
übertragene Kreditkartendaten).
Welche
Konsequenzen drohen bei schuldhaften Pflichtverletzungen?
Verletzt
ein Internet-Anbieter seine Schutzpflicht schuldhaft, sei es aufgrund vertraglicher
Nebenpflichten oder aus anderen Verpflichtungen, hat der Geschädigte
gegen Ihn einen Anspruch auf Schadensersatz.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der