Welche
Probleme bestehen beim Markenschutz für Domain-Namen?
Wann
ein Domain-Name als Marke geschützt werden kann, wird rechtlich derzeit
noch sehr kontrovers diskutiert, dabei spielen insbesondere folgende Probleme
eine große Rolle:
Stellt
ein Domain-Name ("http://www.rechtspraxis.net") wirklich ein individuelles,
namensartiges Kennzeichen dar oder ist es mit einer nicht schutzfähigen
Telefonnummer zu vergleichen? Bei dieser Frage wird regelmäßig
ersteres angenommen.
Handelt
es sich bei einem Domain-Namen allein um beschreibende Angaben zur Auffindung
der entsprechenden Internet-Seiten, also in erster Linie um eine Adressierung?
Ist dies der Fall, ist der Markenschutz zu verneinen.
Handelt
es sich bei dem Domain-Namen um im allgemeinen Sprachgebrauch übliche
Sprachausdrücke, ist ein Markenschutz ebenfalls nicht möglich
Wann
besteht ein Markenschutz für Domain-Namen?
Nach
bisheriger Rechtsprechung dürfte ein Domain-Name nach Markenschutzrecht
auch außerhalb des Internet geschützt werden, wenn der Domain-Name
in seiner gesamten Ausprägung nicht im allgemeinen Sprachgebrauch
üblich ist, z.B. bei "www.bier.de". Damit dürfte der Name zwar
einzelne im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Zeichenfolgen enthalten
(hier: "Bier"), als ganzes darf er jedoch nicht üblich sein und damit
als Marke zulässig sein.
Ein
weiteres Argument zum Schutz des Domain-Namens als Marke stützt sich
darauf, daß der gesamte Domain-Name ein konkretes unverwechselbares
Angebot eines Unternehmens im Internet beschreibt, daß kein Freihaltebedürfnis
im Sinne des Markengesetzes rechtfertigt.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit
freundlicher Genehmigung von