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Informationen zum Markenschutz von Domain-Namen außerhalb des Internets

 

 

[Image] Welche Probleme bestehen beim Markenschutz für Domain-Namen?
[Image] Wann besteht ein Markenschutz für Domain-Namen?
 

Welche Probleme bestehen beim Markenschutz für Domain-Namen?

Wann ein Domain-Name als Marke geschützt werden kann, wird rechtlich derzeit noch sehr kontrovers diskutiert, dabei spielen insbesondere folgende Probleme eine große Rolle:

Stellt ein Domain-Name ("http://www.rechtspraxis.net") wirklich ein individuelles, namensartiges Kennzeichen dar oder ist es mit einer nicht schutzfähigen Telefonnummer zu vergleichen? Bei dieser Frage wird regelmäßig ersteres angenommen.

Handelt es sich bei einem Domain-Namen allein um beschreibende Angaben zur Auffindung der entsprechenden Internet-Seiten, also in erster Linie um eine Adressierung? Ist dies der Fall, ist der Markenschutz zu verneinen.

Handelt es sich bei dem Domain-Namen um im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Sprachausdrücke, ist ein Markenschutz ebenfalls nicht möglich

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Wann besteht ein Markenschutz für Domain-Namen?

Nach bisheriger Rechtsprechung dürfte ein Domain-Name nach Markenschutzrecht auch außerhalb des Internet geschützt werden, wenn der Domain-Name in seiner gesamten Ausprägung nicht im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist, z.B. bei "www.bier.de". Damit dürfte der Name zwar einzelne im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Zeichenfolgen enthalten (hier: "Bier"), als ganzes darf er jedoch nicht üblich sein und damit als Marke zulässig sein.

Ein weiteres Argument zum Schutz des Domain-Namens als Marke stützt sich darauf, daß der gesamte Domain-Name ein konkretes unverwechselbares Angebot eines Unternehmens im Internet beschreibt, daß kein Freihaltebedürfnis im Sinne des Markengesetzes rechtfertigt.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung von Kanzlei Agnesstraße

 

 

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