Was
ist bei Werbung auf redaktionellen Internet-Seiten zu beachten?
Anbieter
von redaktionellen Internet-Seiten unterliegen bezüglich Werbung ähnlichen
Pflichten wie Verleger z.B. von Zeitschriften und Zeitungen. Insbesondere
sind folgende Punkte in diesem Zusammenhang zu beachten:
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Auf
den Internet-Seiten müssen Name und Anschrift des oder der Verantwortlichen
genannt werden
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Die
Werbung muß auf der entsprechenden Seite als solche klar gekennzeichnet
sein.
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Die
über das Netz beworbenen Produkte unterliegen bezüglich der angegebenen
Preise der Preisangabenverordnung und müssen daher grundsätzlich
brutto (insbes. inkl. MWSt.) angegeben werden.
Welche
Regelung gilt für Werbung im Internet und Lieferbereitschaft?
Anders
als in den meisten Fällen gilt beim Internet-Verkauf der Spruch: "Wer
für ein Produkt wirbt, muß auch liefern" nur eingeschränkt.
Wenn auf Internet-Seiten für ein Produkt geworben wird, daß
der Kunde online bestellen kann, handelt es sich um einen Bestellungskauf.
In diesem Fall gilt die gleiche Regelung für das Internet, die auch
für Bestellkataloge gilt, und der Kunde kann nicht auf einer sofortigen
Auslieferung des Produktes bestehen, trotzdem der Verkäufer nicht
lieferbereit ist.
Damit
diese Regelung im Internet-Verkauf angewendet werden kann, ist es jedoch
erforderlich, daß der Kunde im Internet darauf hingewiesen wird,
daß die Online-Bestellung nur als Bestellmöglichkeit angesehen
werden kann. Die Werbung für ein Produkt, sollte daher nur auf Internet-Seiten
erscheinen, von denen aus gleichzeitig eine Bestellung möglich ist.
Ebenso ist ein ausdrücklicher Hinweis auf den angebotenen Bestellservice
auf den entsprechenden Seiten dienlich.
Was
gilt für vergleichende Werbung im Internet?
Auch
im Internet ist in Deutschland vergleichende Werbung nicht gestattet. Der
Vergleich des eigenen Preises mit Preisen von Konkurrenten ist somit als
Werbemittel bisher verboten. In Zukunft jedoch wird durch die Umsetzung
einer EU-Richtlinie in begrenztem Umfang auch in Deutschland vergleichende
Werbung erlaubt werden.
Wer
haftet für wettbewerbswidrige Werbung im Internet?
Nicht
nur der Werbetreibende selbst, sondern auch derjenige auf dessen Internet-Seiten
Werbung plaziert wird, haftet für wettbewerbswidrige Werbung. Der
Internet-Anbieter ist verpflichtet darauf zu achten, daß keine wettbewerbswidrige
Werbung auf seinen Seiten angeboten wird, sonst kann eine Unterlassung
gegen die Publizierung der Werbung auf den Seiten erwirkt werden.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der