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Informationen zur Werbung im Internet


 

[Image] Was ist bei Werbung auf redaktionellen Internet-Seiten zu beachten?
[Image] Welche Regelung gilt für Werbung im Internet und Lieferbereitschaft?
[Image] Was gilt für vergleichende Werbung im Internet?
[Image] Wer haftet für wettbewerbswidrige Werbung im Internet?
 
 

Was ist bei Werbung auf redaktionellen Internet-Seiten zu beachten?

Anbieter von redaktionellen Internet-Seiten unterliegen bezüglich Werbung ähnlichen Pflichten wie Verleger z.B. von Zeitschriften und Zeitungen. Insbesondere sind folgende Punkte in diesem Zusammenhang zu beachten:
 

  • Auf den Internet-Seiten müssen Name und Anschrift des oder der Verantwortlichen genannt werden
  • Die Werbung muß auf der entsprechenden Seite als solche klar gekennzeichnet sein.
  • Die über das Netz beworbenen Produkte unterliegen bezüglich der angegebenen Preise der Preisangabenverordnung und müssen daher grundsätzlich brutto (insbes. inkl. MWSt.) angegeben werden.
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Welche Regelung gilt für Werbung im Internet und Lieferbereitschaft?

Anders als in den meisten Fällen gilt beim Internet-Verkauf der Spruch: "Wer für ein Produkt wirbt, muß auch liefern" nur eingeschränkt. Wenn auf Internet-Seiten für ein Produkt geworben wird, daß der Kunde online bestellen kann, handelt es sich um einen Bestellungskauf. In diesem Fall gilt die gleiche Regelung für das Internet, die auch für Bestellkataloge gilt, und der Kunde kann nicht auf einer sofortigen Auslieferung des Produktes bestehen, trotzdem der Verkäufer nicht lieferbereit ist.

Damit diese Regelung im Internet-Verkauf angewendet werden kann, ist es jedoch erforderlich, daß der Kunde im Internet darauf hingewiesen wird, daß die Online-Bestellung nur als Bestellmöglichkeit angesehen werden kann. Die Werbung für ein Produkt, sollte daher nur auf Internet-Seiten erscheinen, von denen aus gleichzeitig eine Bestellung möglich ist. Ebenso ist ein ausdrücklicher Hinweis auf den angebotenen Bestellservice auf den entsprechenden Seiten dienlich.

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Was gilt für vergleichende Werbung im Internet?

Auch im Internet ist in Deutschland vergleichende Werbung nicht gestattet. Der Vergleich des eigenen Preises mit Preisen von Konkurrenten ist somit als Werbemittel bisher verboten. In Zukunft jedoch wird durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie in begrenztem Umfang auch in Deutschland vergleichende Werbung erlaubt werden.

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Wer haftet für wettbewerbswidrige Werbung im Internet?

Nicht nur der Werbetreibende selbst, sondern auch derjenige auf dessen Internet-Seiten Werbung plaziert wird, haftet für wettbewerbswidrige Werbung. Der Internet-Anbieter ist verpflichtet darauf zu achten, daß keine wettbewerbswidrige Werbung auf seinen Seiten angeboten wird, sonst kann eine Unterlassung gegen die Publizierung der Werbung auf den Seiten erwirkt werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Agnesstraße

 

 
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