Grundsätzlich
sind Betreiber von Suchmaschinen nicht für die Inhalte verantwortlich,
die von Internet-Anbietern selbst unter einer Suchmaschine eingetragen
werden. Wird ein Eintrag jedoch durch den Anbieter der Suchmaschine selbst
vorgenommen, ist dieser verantwortlich für den Eintrag, auch gegenüber
demjenigen, dem die Internet-Seiten gehören, die in der Suchmaschine
eingetragen werden.
Sind
von Anbietern von Internet-Seiten jedoch offensichtlich strafbare, wettbewerbswidrige
oder ähnliche rechtsbedenkliche Inhalte in einer Suchmaschine abgelegt
worden, so ist der Betreiber der Suchmaschine wohl verpflichtet, diese
aus seinem Angebot zu entfernen. Aus diesem Grund, ist eine Prüfung
von Einträgen vor Einbindung in Suchmaschinen anzuraten.
Inwieweit
ist der Anbieter von Internet-Seiten für Suchmaschineneinträge
verantwortlich?
Rechtlich
strittig ist zur Zeit noch, ob der Anbieter von Internet-Seiten verantwortlich
für Einträge ist, die nicht er selber erzeugt hat, sondern die
von Suchmaschinen automatisch erzeugt wurden. Ein solch streitiger Fal
liegt zum Beispiel vor, wenn durch die automatische Indexierung der Internet-Seiten
durch die Suchmaschine, die Seiten bei Eingabe eines Konkurrenzproduktes
in die Suchmaschine noch vor den Internet-Seiten des Konkurrenten im Suchergebnis
aufgelistet werden. Obwohl der Internet-Anbieter eine solche Indexierung
der Suchmaschine nicht verursacht hat, kann vom Gericht verlangt, werden,
daß der Internet-Anbieter derartige Suchmaschineneinträge zu
überprüfen hat, um ggf. seinen Eintrag aus der Suchmaschine zu
entfernen.
Ob
eine solche Rechtsauffassung auf Dauer Bestand hat, ist allein aus praktischen
Erwägungen gegenüber den Kontrollmöglichkeiten der Einträge
indes zweifelhaft, außer der Internet-Anbieter nimmt vorsätzlich
einen Suchmaschineneintrag vor, um die Indizierungspraxis der Suchmaschine
auf Kosten seines Konkurrenten auszunutzen. Ein solcher Fall liegt z.B.
vor, wenn er den Namen des Konkurrenzproduktes, um die Indexierung zu seinen
Gunsten zu beeinflussen, extra häufig in seinen Internet-Seiten oder
den META-Tags einfügt.
Alle Angaben
wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der