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Informationen zur Datenerhebung zu Zwecken der Marktforschung

 

[Image] Welche Daten dürfen wie erhoben, verarbeitet und genutzt werden?
[Image] Welche rechtliche Folgen hat ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen?

Welche Daten dürfen wie erhoben, verarbeitet und genutzt werden?

Die bei der Kommunikation via Internet zwischen User und Anbieter anfallenden Daten werden in drei Kategorien eingeteilt, nach denen sich wiederun die datenschutzrechtlichen vorgeschriebene Behandlung richtet:

  • Nutzungsdaten: Daten, durch die dem User der Zugang zu einem Anbieterdienst möglich wird (z.B. Identifikations- und Zugriffsdaten). Diese Daten dürfen nicht zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden. Die Daten sind vom Anbieter umgehend wieder zu löschen und dürfen an Dritte nur anonymisiert weitergegeben werden.
  • Abrechnungsdaten: Daten, die insbesondere für die Rechnungslegung benötigt werden. Diese Daten dürfen nicht zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden. Die Daten sind vom Anbieter sofort nach Rechnungserstellung, spätestens nach 90Tagen zu löschen und dürfen an Dritte erst nach Vertragsende weitergegeben werden.
  • Bestandsdaten: Daten, die für die Abwicklung des Vertrages erfaßt werden müssen. Diese Daten dürfen bei Einwilligung der entsprechenden Person zu Zwecken der Marktforschung verwendet und an Dritte weitergegeben werden. Die Daten sind nach Vertragsende vom Anbieter umgehend wieder zu löschen.
Alle genannten Daten dürfen grundsätzlich - soweit für Zwecke eines Vertragsabschlusses erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Person, die die Daten betreffen, erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Jede natürliche Person besitzt das Recht bei einem Anbieter alle bei diesem gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich einzusehen.
 

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Welche rechtliche Folgen hat ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen?

Bezüglich der ordnungsgemäßen Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ist der Anbieter, der die Daten speichert, beweispflichtig. Geschieht die Handhabung nicht ordnungsgemäß, so kann der betroffene Internet-User Schadensersatz verlangen. Außerdem kann der Internet-Anbieter in diesem Fall strafrechtlich mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug belangt werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 Diese Informationen stellte die Kanzlei Agnesstraße

 

 

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