Wie
sollte man sich grundsätzlich als Internet-User verhalten?
Grundsätzlich
sind alle Verhaltensweisen, die außerhalb des Internet rechtlich
nicht zu lässig sind, auch im Internet verpönt. Das Internet
ist also kein rechtsfreier Raum! Für das Verhalten zwischen Internet-Usern,
insbesondere innerhalb von Mailinglisten und Newsgroups, existieren sogenannte
,
die bestimmen, was von den Teilnehmern der Listen und Newsgroups als vernünftiges
Verhalten angesehen wird. Die meisten Netiquetten unterscheiden sich kaum
voneinander. Ausnahmen sind Newsgroups oder Listen, die aufgrund Ihrer
Thematik spezifische Netiquetten entwickelt haben (z.B. pornographische
Newsgroups). Rechtlich verbindlich sind Netiquetten nicht, jedoch können
für die Newsgroups oder Mailinglisten Personen (Webmaster) beauftragt
sein, die grobe Verstöße gegen die Netiquette, mit dem Ausschluß
von der Newsgroup oder Mailingliste ahnden.
Wie
sind persönliche Beleidigungen oder Beschimpfungen zu bewerten?
Persönliche
Beleidigungen und Beschimpfungen via E-Mail, via Newsgroup oder Internet
sind ebenso strafbar wie dies im persönlichen Verhalten außerhalb
des Internets der Fall ist. Dabei ist nicht von Bedeutung, daß Beleidigungen
in einer entsprechenden Newsgroup üblich sind. Ebenfalls unerheblich
ist, ob eine beleidigte oder beschimpfte Person im Internet ebenfalls andere
Personen beleidigt oder beschimpft hat.
Wie
ist Schmähkritik und Anschwärzen via Internet zu beurteilen?
Die
unsachliche Kritik (Schmähkritik) von Produkten eines Konkurrenten
im Internet und die Aufstellung von unwahren Behauptungen per Internet
sind verboten. Wer derartig Kritik aüßert oder Mitbewerber anschwärzt,
kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.
Wie
sind Internet-Inhalte zu bewerten, die die Empfindungen anderer stören?
Ist
ein Internet-Inhalt geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören,
etwa indem er religöse Gefühle anderer verletzt (z.B. durch die
Abbildung eines gekreuzigten Schweines), ist ein solcher Internet-Inhalt
als öffentliche Beschimpfung anzusehen und demgemäß strafbar.
Welche
Inhalte dürfen im Internet nicht veröffentlicht werden?
Über
das Internet dürfen nur Inhalte veröffentlicht werden, die nicht
gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Daher dürfen beispielsweise
keine Anleitungen zur Herstellung von Waffen (z.B. Molotowcocktails) veröffentlich
werden, ebenso verhält es sich mit Darstellungen pornographischen
Inhaltes. Dies gilt auch dann, wenn derartige Inhalte über einen ausländischen
Provider dem Netz zugänglich gemacht werden.
In
welchem Fall können Gegendarstellungen im Internet verlangt werden?
Wer
Falsches oder Unwahres auf Internetseiten verbreitet, ist nach heutigem
rechtlichen Verständnis nur zur Gegendarstellung verpflichtet, wenn
die Internet-Seiten ein journalistisch-redaktionelles Angebot enthalten
(z.B. Online-Zeitschriften). Für private Homepages gibt es somit ein
Recht auf Gegendarstellung nicht.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Mit freundlicher Genehmigung der