Schnelligkeit
Mahnbescheid innerhalb von drei bis
fünf Werktagen - Während die Bearbeitung von Mahnbescheiden,
die per Formular an die Mahngerichte weitergeleitet werden, häufig mehrere Wochen oder
gar Monate dauert, wird beim Online-Verfahren, der Mahnbescheid innerhalb weniger Werktage
erwirkt, in der Regel bereits nach drei Werktagen, .
So geht´s -
Ihre Online-Daten gehen bei den mit uns zusammenarbeitenden Rechtsanwälten ein, werden durch eine spezielle Mahnsoftware auf einen
Datenträger übertragen, der an das zuständige Mahngericht gesendet wird. Der
Datenträger wird sofort beim Mahngericht, spätestens am folgenden Tag nach Eingang
eingelesen, noch am selben Tag erlassen und an den Schuldner versandt.
Arbeitserleichterung
Keine umständlichen
Formulare - Beim Online-Verfahren geben Sie die notwendigen
Daten online auf dem Internet-Formular von (Java notwendig)
ein, faxen den uns die notwendigen Unterlagen,
damit wir die Beantragung des Mahnbescheides für Sie vornehmen. Der Kauf von
Mahnanträgen, das Ausfüllen der regelmäßig nicht sehr einfach verständlichen
Formulare, das Absenden des Bescheids an das Gericht und andere Tätigkeiten, die sonst
mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides verbunden sind, entfallen.
Keine aufwendige Einzahlung von Gerichtsgebühren -
Auch entfällt der umständliche Weg die Kosten für den Mahnbescheid per
Gerichtskostenmarken einzuzahlen, die zuvor beim Amtsgericht erworben werden müssen.
Zahlen Sie nicht auf diese Weise die Gebühren an das Gericht, erhalten Sie nach etwa 2
bis 5 Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts, eine Aufforderung, die Gebühr per
Überweisung einzuzahlen, erst nach Eingang der Gebühr bei der Gerichtskasse wird dann
der Mahnbescheid zugestellt. Verwenden Sie dagegen das Online-Verfahren, werden die
Gerichtsgebühren erst nach Erlass des Mahnbescheides fällig.
Fehlende Informationen beschaffen wir für Sie
- Häufig ist vom Schuldner gegen den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll
keine korrekte Firmenbezeichnung bzw. Adresse vorhanden. Da diese aber zum Ausfüllen des
Mahnbescheides unbedingt notwendig ist, müssen beim Handelsregister oder Gewerberegister
Auskünfte eingeholt werden. Diese Daten können wir problemlos für Sie einholen, da
wir über die geeigneten Informationsquellen verfügen.
Nach Erlass des Mahnbescheids -
Zudem verfolgen wir für Sie nach Erlass des Mahnbescheides, ob der Schuldner Zahlungen
geleistet hat, treiben das Verfahren weiter voran und vertreten Sie ggf. in einem
Gerichtsverfahren, wenn der Schuldner Widerspruch gegen einen Bescheid einlegt.
Kostenersparnis
Keine Kosten für
Nutzung des Online-Mahnverfahrens - Für die Nutzung
des Online-Mahnverfahrens zur Beantragung des Mahnbescheides werden keine Kosten fällig.
Anwaltskosten werden bei Durchsetzung Ihrer Forderung vom Schuldner
bezahlt - Alle Kosten die mit unsere Beauftragung verbunden sind, ebenso wie die Gerichtskosten zur Erwirkung des
Mahnbescheides erhalten Sie, wenn die Durchsetzung Ihrer Forderung bei Ihrem säumigen
Kunden erfolgreich ist, von diesem erstattet.
Gerichtskosten werden bei Durchsetzung Ihrer Forderung vom
Schuldner bezahlt - Die für den
Mahnbescheid anfallenden Gerichtskosten müssen zunächst direkt nach
Erlass des
Mahnbescheides bezahlt werden. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erfolgreich,
werden diese Gebühren durch den Schuldner erstattet.
Keine Kosten für eine eigene Mahnabteilung
- Bei der Teilnahme am Online-Mahnverfahren und der damit verbundenen
Abwicklung der Erwirkung des Mahnbescheides durch einen Anwalt, benötigen Sie kein
Personal, das sich mit der Erstellung und Überprüfung von Mahnanträgen sowie der
Verwaltung der Debitorenbuchhaltung beschäftigen. Dies ist besonders deshalb wichtig, da
Sie im Gegensatz zu den Gebühren, die für uns als Rechtsanwälte entstehen, die Kosten für
derartige Mitarbeiter nicht vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet bekommen können.
Keine Kosten für teure Mahnsoftware
- Ebenso wenig müssen Sie eine teure Mahnsoftware beschaffen, um selbst an
automatisierten Mahnverfahren von Amtsgerichten teilnehmen zu können. Diese setzen die
wir ohne Mehrkosten für die Verarbeitung Ihres Mahnbescheides für Sie
ein.
Zu den Kosten können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite
informieren:
Vertretung
durch einen Anwalt im weiteren gerichtlichen Verfahren
Anwaltliche
Vertretung bei Widerspruch des Schuldners ist gesichert - Wenn
Sie einen Mahnantrag erwirkt haben und es tritt der Fall ein, dass der Gegner Widerspruch
einlegt, geht der Mahnantrag, wenn Sie dies wünschen, automatisch in ein gerichtliches Verfahren
über. Vor Gericht wird dann über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung entschieden. Dort
müssen Sie Ihre Forderung zunächst mittels eines Klageantrages begründen. Vor dem
Amtsgericht dürfen Sie sich zwar noch selbst vertreten, um aber seine Interessen wirksam
vor Gericht vertreten zu können, ist spätestens zu diesem Zeitpunkt zu überlegen, ob
nicht ohnehin ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.
Vorausschauende
Konsultation eines Anwaltes vor Beantragung eines Mahnbescheides:
Bevor Sie den Mahnbescheid online beantragen, können Sie auch zuvor einen
der mit uns zusammenarbeitenden Anwälte konsultieren, damit dieser für Sie klären kann,
ob Sie einen Mahnantrag stellen sollten oder ob nicht gleich eine Klage vor Gericht
erhoben werden sollte:
Erfolgschancen
Schneller als andere
Gläubiger - Durch die schnelle Erwirkung eines Mahn- bzw.
Vollstreckungsbescheides sind Sie in der Lage insbesondere bei säumigen Kunden, deren
Zahlungsfähigkeit fraglich ist, vor anderen Gläubigern Ihre Forderung geltend zu machen.
Schnelle Mahnungen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegen
s - Eine schnelle zeitliche Abfolge von Mahnung sowie gerichtlichem Mahn-
und Vollstreckungsbescheid unterstreicht gegenüber dem Schuldner deutlich die
Ernsthaftigkeit, mit der Sie Ihre Forderungen durchzusetzen. Dieser Ruf steigert die
Erfolgschancen für die Zukunft und wirkt u.U. auch gegenüber anderen Schuldnern.
Vollstreckung auch noch bis zu 30 Jahren möglich
- Auch wenn sich aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Ihre
Forderungen nicht sofort vollstrecken lässt, mit einem gerichtlichen
Vollstreckungsbescheid oder
einem Urteil können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang gerichtlich eintreiben
lassen, so dass die Möglichkeit besteht auch
später noch an Ihr Geld zu kommen.
Mit den Vorteilen des Erwirken eines Mahnbescheides durch einen Anwalt beschäftigen
sich ebenfalls folgende Beiträge von RA Dirk Lohbeck:
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
sind aber ohne Gewähr!
Diese Seite gehört zum Internetangebot der
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senden Sie uns einfach eine E-Mail:
Mahnung-Online, Agnesstr. 34, 44791 Bochum, Tel. 0234-9586528,
Fax: 0234-9586523