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Vorteile des Online - Mahnverfahrens

www.rechtspraxis.de  Schnelligkeit
www.rechtspraxis.de  Arbeitserleichterung
www.rechtspraxis.de  Kostenersparnis
www.rechtspraxis.de  Vertretung durch einen Anwalt im weiteren gerichtlichen Verfahren
www.rechtspraxis.de  Erfolgschancen

 

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Schnelligkeit

Mahnbescheid innerhalb von drei bis fünf Werktagen - Während die Bearbeitung von Mahnbescheiden, die per Formular an die Mahngerichte weitergeleitet werden, häufig mehrere Wochen oder gar Monate dauert, wird beim Online-Verfahren, der Mahnbescheid innerhalb weniger Werktage erwirkt, in der Regel bereits nach drei Werktagen, sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist.

So geht´s - Ihre Online-Daten gehen bei den mit uns zusammenarbeitenden Rechtsanwälten ein, werden durch eine spezielle Mahnsoftware auf einen Datenträger übertragen, der an das zuständige Mahngericht gesendet wird. Der Datenträger wird sofort beim Mahngericht, spätestens am folgenden Tag nach Eingang eingelesen, noch am selben Tag erlassen und an den Schuldner versandt.

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Arbeitserleichterung

Keine umständlichen Formulare - Beim Online-Verfahren geben Sie die notwendigen Daten online auf dem Internet-Formular von www.mahnung-online.de (Java notwendig) ein, faxen den uns die notwendigen Unterlagen, damit wir die Beantragung des Mahnbescheides für Sie vornehmen. Der Kauf von Mahnanträgen, das Ausfüllen der regelmäßig nicht sehr einfach verständlichen Formulare, das Absenden des Bescheids an das Gericht und andere Tätigkeiten, die sonst mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides verbunden sind, entfallen.

Keine aufwendige Einzahlung von Gerichtsgebühren - Auch entfällt der umständliche Weg die Kosten für den Mahnbescheid per Gerichtskostenmarken einzuzahlen, die zuvor beim Amtsgericht erworben werden müssen. Zahlen Sie nicht auf diese Weise die Gebühren an das Gericht, erhalten Sie nach etwa 2 bis 5 Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts, eine Aufforderung, die Gebühr per Überweisung einzuzahlen, erst nach Eingang der Gebühr bei der Gerichtskasse wird dann der Mahnbescheid zugestellt. Verwenden Sie dagegen das Online-Verfahren, werden die Gerichtsgebühren erst nach Erlass des Mahnbescheides fällig.

Fehlende Informationen beschaffen wir für Sie - Häufig ist vom Schuldner gegen den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll keine korrekte Firmenbezeichnung bzw. Adresse vorhanden. Da diese aber zum Ausfüllen des Mahnbescheides unbedingt notwendig ist, müssen beim Handelsregister oder Gewerberegister Auskünfte eingeholt werden. Diese Daten können wir problemlos für Sie einholen, da wir über die geeigneten Informationsquellen verfügen.

Nach Erlass des Mahnbescheids - Zudem verfolgen wir für Sie nach Erlass des Mahnbescheides, ob der Schuldner Zahlungen geleistet hat, treiben das Verfahren weiter voran und vertreten Sie ggf. in einem Gerichtsverfahren, wenn der Schuldner Widerspruch gegen einen Bescheid einlegt.

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Kostenersparnis

Keine Kosten für Nutzung des Online-Mahnverfahrens - Für die Nutzung des Online-Mahnverfahrens zur Beantragung des Mahnbescheides werden keine Kosten fällig.

Anwaltskosten werden bei Durchsetzung Ihrer Forderung vom Schuldner bezahlt - Alle Kosten die mit unsere Beauftragung verbunden sind, ebenso wie die Gerichtskosten zur Erwirkung des Mahnbescheides erhalten Sie, wenn die Durchsetzung Ihrer Forderung bei Ihrem säumigen Kunden erfolgreich ist, von diesem erstattet.

Gerichtskosten werden bei Durchsetzung Ihrer Forderung vom Schuldner bezahlt - Die für den Mahnbescheid anfallenden Gerichtskosten müssen zunächst direkt nach Erlass des Mahnbescheides bezahlt werden. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erfolgreich, werden diese Gebühren durch den Schuldner erstattet.

Keine Kosten für eine eigene Mahnabteilung - Bei der Teilnahme am Online-Mahnverfahren und der damit verbundenen Abwicklung der Erwirkung des Mahnbescheides durch einen Anwalt, benötigen Sie kein Personal, das sich mit der Erstellung und Überprüfung von Mahnanträgen sowie der Verwaltung der Debitorenbuchhaltung beschäftigen. Dies ist besonders deshalb wichtig, da Sie im Gegensatz zu den Gebühren, die für uns als Rechtsanwälte entstehen, die Kosten für derartige Mitarbeiter nicht vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet bekommen können.

Keine Kosten für teure Mahnsoftware - Ebenso wenig müssen Sie eine teure Mahnsoftware beschaffen, um selbst an automatisierten Mahnverfahren von Amtsgerichten teilnehmen zu können. Diese setzen die wir ohne Mehrkosten für die Verarbeitung Ihres Mahnbescheides für Sie ein.

Zu den Kosten können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren:
www.rechtspraxis.de  Kosten beim Online-Mahnverfahren

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Vertretung durch einen Anwalt im weiteren gerichtlichen Verfahren

Anwaltliche Vertretung bei Widerspruch des Schuldners ist gesichert - Wenn Sie einen Mahnantrag erwirkt haben und es tritt der Fall ein, dass der Gegner Widerspruch einlegt, geht der Mahnantrag, wenn Sie dies wünschen, automatisch in ein gerichtliches Verfahren über. Vor Gericht wird dann über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung entschieden. Dort müssen Sie Ihre Forderung zunächst mittels eines Klageantrages begründen. Vor dem Amtsgericht dürfen Sie sich zwar noch selbst vertreten, um aber seine Interessen wirksam vor Gericht vertreten zu können, ist spätestens zu diesem Zeitpunkt zu überlegen, ob nicht ohnehin ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

Vorausschauende Konsultation eines Anwaltes vor Beantragung eines Mahnbescheides: Bevor Sie den Mahnbescheid online beantragen, können Sie auch zuvor einen der mit uns zusammenarbeitenden Anwälte konsultieren, damit dieser für Sie klären kann, ob Sie einen Mahnantrag stellen sollten oder ob nicht gleich eine Klage vor Gericht erhoben werden sollte:

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Erfolgschancen

Schneller als andere Gläubiger - Durch die schnelle Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides sind Sie in der Lage insbesondere bei säumigen Kunden, deren Zahlungsfähigkeit fraglich ist, vor anderen Gläubigern Ihre Forderung geltend zu machen.

Schnelle Mahnungen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegen s - Eine schnelle zeitliche Abfolge von Mahnung sowie gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid unterstreicht gegenüber dem Schuldner deutlich die Ernsthaftigkeit, mit der Sie Ihre Forderungen durchzusetzen. Dieser Ruf steigert die Erfolgschancen für die Zukunft und wirkt u.U. auch gegenüber anderen Schuldnern.

Vollstreckung auch noch bis zu 30 Jahren möglich - Auch wenn sich aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Ihre Forderungen nicht sofort vollstrecken lässt, mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang gerichtlich eintreiben lassen, so dass die Möglichkeit besteht auch später noch an Ihr Geld zu kommen.

Mit den Vorteilen des Erwirken eines Mahnbescheides durch einen Anwalt beschäftigen sich ebenfalls folgende Beiträge von RA Dirk Lohbeck:
www.rechtspraxis.de  Strategien der raschen Forderungstitulierung und -beitreibung
www.rechtspraxis.de  Schneller an Geld und Titel durch das elektronische (automatisierte) Mahnverfahren

 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

Wenn Sie Fragen zum Online-Mahnverfahren haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail: mail@mahnung-online.de
Mahnung-Online, Agnesstr. 34, 44791 Bochum, Tel. 0234-9586528, Fax: 0234-9586523

 

 
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