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Datenübermittlung zu den Mahngerichten

www.rechtspraxis.de  Möglichkeiten der Datenübermittlung zu den Mahngerichten
www.rechtspraxis.de  Übersicht zur Datenübermittlung
www.rechtspraxis.de  Datenübermittlung zu deutschen Mahngerichten

 

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Möglichkeiten der Datenübermittlung zu den Mahngerichten

Zuständig für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist jeweils ein Mahngericht in dem Bundesland, in dem der Antragsteller, der eine Forderung gerichtlich eintreiben will, seinen Firmen- bzw. Wohnsitz hat. In der Regel sind in jedem Bundesland ein bzw. zwei zentrale Mahngerichte für die Erlassung gerichtlicher Mahnbescheide zuständig.

Datenübermittlung mittels Datenträger - Eine Reihe von Bundesländern erlaubt eine Datenübermittlung zu den Mahngerichten mittels Datenträgern. In diesem Fall werden die für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten auf Diskette an das Mahngericht übermittelt. Modellweise ist zu einigen Mahngerichten ebenfalls bereits die Datenübermittlung mittels Datenfernübertragung möglich. Um an den beschriebenen Datenübertragungsverfahren teilnehmen zu können, ist jedoch eine Zulassung beim jeweiligen Mahngericht erforderlich.

Sofern eine Datenübertragung mittels Datenträger in Bundesländern möglich ist, können wir die mittels einer speziellen Mahnsoftware die notwendigen Datenträger erstellen bzw. die Daten via Datenfernübertragung an das zuständige Mahngericht übermitteln. Dies bedeutet, dass das Mahngericht in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang der Daten den beantragten Mahnbescheids erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner 3 bis 5 Werktage.

Mahnverfahren mittels Formular - In den Bundesländern, in denen eine Übermittlung der Daten zur Erwirkung eines Mahnbescheides via Datenträger bzw. Datenfernübertragung nicht möglich ist, muss ein spezielles Mahnformular ausgefüllt werden, dass dann vom zuständigen Mahngericht maschinell eingelesen wird, ehe ein Mahnbescheid erlassen werden kann. Bei diesem Verfahren vergehen von der Beantragung bis zur Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner in der Regel zwei bis sechs Wochen.

Alle Daten werden von uns, wo immer dies möglich ist, mittels Datenträger an das zuständige Gericht übermittelt.

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Übersicht zur Datenübermittlung

Datenübermittlung mit Datenträger/ Datenfernübertragung mit Formular
Bundesländer Bayern
Baden - Württemberg
Berlin
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein - Westfalen
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg - Vorpommern
Saarland
Sachsen
Sachsen - Anhalt
Schleswig - Holstein
Thüringen
Dauer 3 bis 5 Werktage 2 bis 6 Wochen

Achtung - Nicht in allen Regionen der Bundesländer, in denen die Datenübermittlung mittels Datenträger bereits eingeführt wurde, ist diese an den zuständigen Mahngerichten auch tatsächlich möglich. Ob eine Datenübermittlung mittels Datenträger möglich ist, muss daher ggf. im Einzelfall geklärt werden.

Zur Zeit ist über das Online-Mahnverfahren in folgenden Bundesländern die Erwirkung eines Mahnbescheids innerhalb von drei bis fünf Werktagen möglich:

 

Bundesland Status
Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Bayern

in Vorbereitung

Baden-Württemberg

in Vorbereitung

Berlin

in Vorbereitung

Hamburg

in Vorbereitung

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Datenübermittlung zu deutschen Mahngerichten

www.mahnung-online.de

 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

Wenn Sie Fragen zum Online-Mahnverfahren haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail: mail@mahnung-online.de
Mahnung-Online, Agnesstr. 34, 44791 Bochum, Tel. 0234-9586528, Fax: 0234-9586523

 

 

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