Möglichkeiten
der Datenübermittlung zu den Mahngerichten
Zuständig
für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist jeweils ein
Mahngericht in dem Bundesland, in dem der Antragsteller, der eine
Forderung gerichtlich eintreiben will, seinen Firmen- bzw. Wohnsitz hat.
In der Regel sind in jedem Bundesland ein bzw. zwei zentrale Mahngerichte
für die Erlassung gerichtlicher Mahnbescheide zuständig.
Datenübermittlung
mittels Datenträger - Eine Reihe von Bundesländern erlaubt eine
Datenübermittlung zu den Mahngerichten mittels Datenträgern. In diesem Fall werden die
für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten auf Diskette an das Mahngericht
übermittelt. Modellweise ist zu einigen Mahngerichten ebenfalls bereits die
Datenübermittlung mittels Datenfernübertragung möglich. Um an den
beschriebenen Datenübertragungsverfahren teilnehmen zu können, ist
jedoch eine Zulassung beim jeweiligen Mahngericht erforderlich.
Sofern eine Datenübertragung mittels Datenträger in Bundesländern möglich ist,
können wir die mittels einer speziellen
Mahnsoftware die notwendigen Datenträger erstellen bzw. die Daten via
Datenfernübertragung an das zuständige Mahngericht übermitteln. Dies bedeutet, dass
das Mahngericht in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang der
Daten den beantragten Mahnbescheids erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und
Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner 3 bis 5 Werktage.
Mahnverfahren mittels Formular - In den Bundesländern, in denen eine Übermittlung der Daten zur Erwirkung
eines Mahnbescheides via Datenträger bzw. Datenfernübertragung nicht möglich
ist, muss ein spezielles Mahnformular ausgefüllt werden, dass dann vom zuständigen
Mahngericht maschinell eingelesen wird, ehe ein Mahnbescheid erlassen werden kann. Bei diesem Verfahren vergehen von der Beantragung bis zur Versendung des
Mahnbescheids an den Schuldner in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Alle Daten werden von uns, wo
immer dies möglich ist, mittels Datenträger an das zuständige Gericht übermittelt.
Übersicht
zur Datenübermittlung
| Datenübermittlung |
mit Datenträger/
Datenfernübertragung |
mit Formular |
| Bundesländer |
Bayern
Baden - Württemberg
Berlin
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein - Westfalen
Rheinland-Pfalz |
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg - Vorpommern
Saarland
Sachsen
Sachsen - Anhalt
Schleswig - Holstein
Thüringen |
| Dauer |
3 bis 5 Werktage |
2 bis 6 Wochen |
Achtung - Nicht in allen Regionen der
Bundesländer, in denen die Datenübermittlung mittels Datenträger bereits eingeführt
wurde, ist diese an den zuständigen Mahngerichten auch tatsächlich möglich. Ob eine
Datenübermittlung mittels Datenträger möglich ist, muss daher ggf. im Einzelfall
geklärt werden.
Zur Zeit ist über das Online-Mahnverfahren
in folgenden Bundesländern die Erwirkung eines Mahnbescheids innerhalb
von drei bis fünf Werktagen möglich:
|
Bundesland |
Status |
|
Hessen |

|
|
Niedersachsen |

|
|
Nordrhein-Westfalen |

|
| Rheinland-Pfalz |

|
| Bayern |
in Vorbereitung |
|
Baden-Württemberg |
in Vorbereitung |
|
Berlin |
in Vorbereitung |
|
Hamburg |
in Vorbereitung |
Datenübermittlung
zu deutschen Mahngerichten

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
sind aber ohne Gewähr!
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