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Hilfreiche Tipps zur Eintreibung von Forderungen
Räumen Sie Skonto ein: 23 % für
die Bezahlung der Rechnung innerhalb von 8 10 Tagen
Wenn Kunden sich im Zahlungsverzug befinden, rufen Sie diese an. Während eine schriftliche Mahnung häufig achtlos weggeworfen wird, ist
eine persönliche Mahnung dem Kunden vielfach äußerst unangenehm.
Fragen Sie den Kunden nach den Gründen, warum er nicht zahlt. Macht Ihnen der Kunde glaubhaft, dass er nur vorübergehende
Zahlungsprobleme hat, können Sie mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren. Schicken Sie in
diesem Fall dem Schuldner eine schriftliche Zahlungsvereinbarung, die nur gültig wird,
wenn er diese innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist, von z.B. 3 Tagen, unterschreibt
und zurücksendet. Reagieren Sie aber nicht auf fadenscheinige Versprechungen und
Ausflüchten von Kunden ("Ihre Rechnung wird als nächste bezahlt").
Bei Kunden, die Ihnen als zahlungsunwillig oder liquiditätsschwach bekannt sind,
verlangen Sie Vorauskasse.
Individuelle Zahlungserinnerungen und Mahnungen zeigen bei den Schuldnern häufig mehr Erfolg als einfältige
Standardschreiben.
Zahlungserinnerung: zehn bis
vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung 1. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach
Fälligkeit der Rechnung 2. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach
Versand der 1. Mahnung 3. Mahnung: Versand am besten per
Einschreiben (ohne Rückschein), Androhung gerichtlicher Schritte (Mahnbescheid, Inkasso
u.ä.), fünf bis acht Tage nach der 2. Mahnung Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen." Versehen Sie Ihre Rechnungen immer mit einem konkreten Zahlungstermin (z. B.
"zahlbar bis spätestens zum 14. Juni 2001"). Durch diese Maßnahme gerät der
Kunde automatisch ab dem 15. Juni in Zahlungsverzug. Mahngebühren und Verzugszinsen Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung betragen.Verzugszinsen für den Fall des Zahlungsverzugs können bei Kaufvertragsabschluß in der Höhe frei ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden. Bei Geschäften zwischen Kaufleuten ist ein
Verzugszinssatz in
Höhe von 5% üblich. Geben Sie bei einem Mahnbescheid höhere Verzugszinsen an, müssen Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der ausstehenden Forderung des Schuldners gezwungen waren, während des Zahlungsverzuges selbst einen Kredit in Anspruch zu nehmen, für den die Zinsen höher anzusetzen sind. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße Wenn Sie Fragen zum Online-Mahnverfahren haben,
senden Sie uns einfach eine E-Mail: mail@mahnung-online.de
mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei
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