Das
vorgerichtliche Mahnverfahren hatte keinen Erfolg
Bevor der gerichtliche Mahnbescheid
beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
Bedingungen erfüllt sein:
Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder
vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die
Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt
und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines
typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen
Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.
Die
angemahnte Forderung ist berechtigt
Da bei Widerspruch des Schuldners gegen den
gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid, die Forderung
vor ein Gericht geht, das prüft, ob die Forderung berechtigt ist, sollten nur für
Forderungen ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden, die auch beweisbar gegen den
Schuldner bestehen.
Auch wenn eine Forderung zwar tatsächlich gegenüber einem
Schuldner besteht, sich diese vor Gericht jedoch nicht beweisen lässt, gilt diese
Forderung als nicht berechtigt. In diesem Fall trägt die Kosten für das Gerichts- und
Mahnverfahren der Gläubiger bzw. Antragsteller des Mahnbescheides.
Bestehen Zweifel darüber, ob Teile einer Forderung bei einem gerichtlichen Verfahren
als berechtigt eingestuft werden, ist zu überlegen, ob die Forderungssumme die über den
gerichtlichen Mahnbescheid eingefordert werden soll, nicht um diese Teile der
ursprünglichen Forderung gekürzt werden sollte.
Der Schuldner ist zahlungsunfähig
Zahlungsunfähigkeit
des Schuldners - Ist die Forderung eine Gläubigers berechtigt, jedoch der
Schuldner zur Zeit zahlungsunfähig, bleibt der Gläubiger auf dem Verzugschaden wie den
Mahngebühren sitzen. Unter Umständen kann er diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn
der Schuldner wieder liquide ist, eintreiben. Ist eindeutig, dass ein Schuldner
illiquide ist, lohnt sich also der Erlass eines Mahnbescheides häufig nicht.
Konkurs des Schuldners - Ist dagegen bekannt oder wird vermutet,
dass der Schuldner kurz vor dem Konkurs steht, ist die schnelle Erwirkung eines
Mahnbescheides unbedingt geboten, um notfalls über einen Vollstreckungsbescheid einen
"Titel" zu erhalten, der dazu berechtigt, seine Forderung ggf. aus der
Konkursmasse zu befriedigen. Insbesondere in diesem Fall ist die Beantragung eines
Mahnbescheides über das in Zusammenarbeit mit uns angebotene zu
bedenken. Über
dieses Verfahren der Erlass eines Mahnbescheides via Internet innerhalb weniger Werktage erwirkt werden
kann:
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
sind aber ohne Gewähr!
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