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Voraussetzung zur Erwirkung eines Mahnbescheids

www.rechtspraxis.de  Das vorgerichtliche Mahnverfahren hatte keinen Erfolg
www.rechtspraxis.de  Die angemahnte Forderung ist berechtigt
www.rechtspraxis.de  Der Schuldner ist zahlungsunfähig

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Das vorgerichtliche Mahnverfahren hatte keinen Erfolg

Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:


Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.

Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.

Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
www.rechtspraxis.de  Erfolgreiche Forderungseintreibung

In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.

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Die angemahnte Forderung ist berechtigt

Da bei Widerspruch des Schuldners gegen den gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid, die Forderung vor ein Gericht geht, das prüft, ob die Forderung berechtigt ist, sollten nur für Forderungen ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden, die auch beweisbar gegen den Schuldner bestehen.

Auch wenn eine Forderung zwar tatsächlich gegenüber einem Schuldner besteht, sich diese vor Gericht jedoch nicht beweisen lässt, gilt diese Forderung als nicht berechtigt. In diesem Fall trägt die Kosten für das Gerichts- und Mahnverfahren der Gläubiger bzw. Antragsteller des Mahnbescheides.

Bestehen Zweifel darüber, ob Teile einer Forderung bei einem gerichtlichen Verfahren als berechtigt eingestuft werden, ist zu überlegen, ob die Forderungssumme die über den gerichtlichen Mahnbescheid eingefordert werden soll, nicht um diese Teile der ursprünglichen Forderung gekürzt werden sollte.

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Der Schuldner ist zahlungsunfähig

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Ist die Forderung eine Gläubigers berechtigt, jedoch der Schuldner zur Zeit zahlungsunfähig, bleibt der Gläubiger auf dem Verzugschaden wie den Mahngebühren sitzen. Unter Umständen kann er diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Schuldner wieder liquide ist, eintreiben. Ist eindeutig, dass ein Schuldner illiquide ist, lohnt sich also der Erlass eines Mahnbescheides häufig nicht.

Konkurs des Schuldners - Ist dagegen bekannt oder wird vermutet, dass der Schuldner kurz vor dem Konkurs steht, ist die schnelle Erwirkung eines Mahnbescheides unbedingt geboten, um notfalls über einen Vollstreckungsbescheid einen "Titel" zu erhalten, der dazu berechtigt, seine Forderung ggf. aus der Konkursmasse zu befriedigen. Insbesondere in diesem Fall ist die Beantragung eines Mahnbescheides über das in Zusammenarbeit mit uns angebotene Online-Mahnverfahren zu bedenken. Über dieses Verfahren der Erlass eines Mahnbescheides via Internet innerhalb weniger Werktage erwirkt werden kann:

www.rechtspraxis.de  Vorteile des Online-Mahnverfahren

 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

Wenn Sie Fragen zum Online-Mahnverfahren haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail: mail@mahnung-online.de
Mahnung-Online, Agnesstr. 34, 44791 Bochum, Tel. 0234-9586528, Fax: 0234-9586523

 

 

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