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Anwaltskanzlei Agnesstraße

Petra Steude
Agnesstr. 34
44791 Bochum

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steude@rechtspraxis.net

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Zwangsvollstreckungsrecht

Mit der Zahlungsmoral in Deutschland steht es in vielen Fällen nicht zum besten. Um säumige Schuldner zu zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, besteht die Möglichkeit diese zu mahnen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Mit Hilfe des Online-Mahnverfahrens sind Sie in der Lage einen solchen Bescheid via Internet innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu erwirken. Dieser Service wird Ihnen unter www.mahnung-online.de (Java notwendig) zur Verfügung gestellt. Dort können Sie online einen Mahnbescheid beantragen, den wir für Sie unverzüglich bei Gericht erwirken.

Hilft die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids nicht, kommt es zur Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung. Andererseits gibt es für Schuldner, die aus unterschiedlichsten Gründen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, Mittel und Wege, ihnen in ihrer Situation, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens, rechtlich zu helfen.

 

www.rechtspraxis.de Das Mahnverfahren:
www.rechtspraxis.de Wann ist die Erwirkung eines Mahnbescheides sinnvoll
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www.rechtspraxis.de Hinweise zum erfolgreichen Eintreiben von Forderungen

www.rechtspraxis.de Informationen zum Online-Mahnverfahren:
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www.rechtspraxis.de Welche Vorteile besitzt das Online - Mahnverfahren
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www.rechtspraxis.de Das Insolvenzverfahren:
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www.rechtspraxis.de Informationen zu besonderen Insolvenzverfahren
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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Wenn Sie Fragen zum Online-Mahnverfahren haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail: mail@mahnung-online.de
Mahnung-Online, Agnesstr. 34, 44791 Bochum, Tel. 0234-9586528, Fax: 0234-9586523

 

 
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