Der Punktekatalog gibt Aufschluß darüber, wieviele (Straf)-Punkte
ein Kfz-Halter für welches Delikt im zentralen Verkehrsregister bekommt.
Ab 8 Punkten gibt es die erste Verwarnung, bei 18 Punkten ist der "Lappen"
weg.
Die Tilgungsfristen betragen immerhin zwischen zwei und zehn Jahren.
Der Punktekatalog in der infoquelle ist nach Delikten alphabetisch
geordnet. Gelistet sind Ordnungswidrigkeiten (ab 80 Mark) und
Straftaten
nach der Straßenverkehrsordnung.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)