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Zulassungspflicht

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
49 A Kfz oder Kfz-Anhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebs-
erlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen 
Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt
3 P 100 50 nein
49 B Kfz oder Kfz-Anhänger nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen 
angegebenen Ablaufdatum auf öffentlichen Straßen in Betrieb 
gesetzt oder Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fz. verwendet
3 P 100 50 nein
49a B Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen 
Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen abgestellt
3 P 80 40 nein

 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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