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Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Informationen zu just-in-case-Wissen,
incl. Hinweisen und Adressen zu speziellen Informationen
Zeichen eines Polizeibeamten
(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate gorie **)
Delikt
Punkte
Regel- satz DM
Regel- satz EURO
Fahr- verbot
33
B
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
3 P
100
50
nein
33
A
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
3 P
100
50
nein
* BKat-Nr. = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie
(A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende
Zuwiderhandlung).