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Verkehrshindernisse

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
32 B Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, 
obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
1 P 80 80 nein

 
 
 
 

Andere verkehrsrechtliche Anordnungen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
41 B Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, 
die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt
1 P 80 40 nein
42 B Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, 
diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient
1 P 150 150 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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