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Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
26 B Als Fz.-Führer nicht dafür gesorgt, dass das Fz., der Zug, 
die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn 
dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 
war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die 
Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
3 P
100
50 nein

 
 
 
 

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
62
62.1
62.2
62.3
B Fz. in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, 
der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, 
Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
3 P
100
50 nein

 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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