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Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten

(Ordnungswidrigkeiten nach Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
49b B Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 3 P 100 50 nein

 
 
 

Richtzeichen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
39 A Als Fz.-Führer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) die 
Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten und dadurch einen Fußgänger gefährdet
1 P
80
40 nein
39 B Als Fz.-Führer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) 
einen Fußgänger gefährdet
1 P 80 40 nein
40 B Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen 
auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet
1 P
80
40
nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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