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Liegenbleiben von Fahrzeugen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
15 B Liegengebliebenes mehrspuriges Fz. nicht oder nicht wie vorgeschrieben 
abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen 
gefährdet (soweit nicht Straftat)
2 P 80 40 nein

 
 
 

Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
23
23.1
23.2
A An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, 
haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein-
oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit 
oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht 
angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert
(soweit nicht BKat-Nr. 5.1.4 bis 5.1.8; 5.2.4 bis 5.2.8; 5.3.2 bis 5.3.7)
2 P
b=80
g=100
b=40
g=50
nein
23a B Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit 
eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt
1 P 80 40 nein
24
24.1
24.2
A An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs
oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichendem Abstand nicht eingehalten oder, 
obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder 
behindert (soweit nicht BKat-Nr. 5.1.4 bis 5.1.7; 5.2.4 bis 5.2.8; 5.3.2 bis 5.3.7)
2 P
b=80
g=100
b=40
g=50
nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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