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Kurvenlaufeigenschaften

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
54a B Kfz, Anhänger oder Fz.-Kombination in Betrieb genommen, obwohl 
die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren
1 P 100 50 nein
54b B als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 1 P 150 75 nein

 
 

Ladung

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
25 B Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen 
Herabfallen besonders gesichert und dadurch einen anderen gefährdet
3 P 100 50 nein
25a B Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 1 P 80 40 nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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