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Besetzung von Kraftomnibussen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
58 B KOM in Betrieb genommen und dabei mehr Personen befördert, 
als im Fz.-Schein Plätze ausgewiesen waren
1 P 100 50 nein
59 B als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 1 P 150 75 nein

 
 
 

Betriebsverbot und -beschränkungen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
46 B Als Halter oder Eigentümer einem Verbot, ein Fz. in Betrieb zu setzen, 
zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet
1 P 100 50 nein
47 B Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des
Fahrzeugs nicht beachtet
1 P 80 40 nein
48 B Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen 
Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet
1 P 80 40 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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