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Sicherung von Kindern

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
24a Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer 
Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt 
(außer in Kraftomnibussen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder
 
als Führer eines Kraftrades befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
24a.1 B bei einem Kind 1 P 80 40 nein
24a.2 B bei mehreren Kindern 1 P
100
50
nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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