Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
44 A Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder 
mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fz. befördert
3 P 150 75 nein
45 A Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV 
genannten Fz. angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fz.-Führer 
die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
3 P 150 75 nein

 
 
 

Ferienreiseverordnung

(Ordnungswidrigkeiten nach der Ferienreiseverordnung (FerienreiseVO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
66 B Kfz trotz eines Verkehrsverbots nach der Ferienreise-Verordnung 
innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt
1 P 80 40 nein
67 B Als Halter die Führung zugelassen 1 P 200 100 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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