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Drogen - Berauschende Mittel

(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))


 
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
70
70.1
70.2
A Kfz unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG 
genannten berauschenden Mittels geführt
4 P
500
1.000
1.500
250
500
750
ja
ja
ja

 
 
 
 

Bereifung und Laufflächen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
60 B Kfz (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende
Profil- oder Einschnitttiefe besaß
3 P 100 50 nein
61 B als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofas) 
oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen
3 P 150 75 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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