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Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
34 A Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens
mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen 
nicht befolgt
3 P 100 50 nein
34.1 A mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 3 P 250 125 ja
34.2 A bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines 
Wechsellichtzeichen
4 P 250 125 ja
34.2.1 A mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 4 P
400
200
ja
34a.1 A Vor dem Rechtsabbiegen bei roter Lichtzeichenanlage mit 
grünem Pfeilschild nicht angehalten
3 P 100 50 nein
34a
34a.2
34.2.1
A Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen
Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf 
Radwegfurten behindert oder gefährdet
3 P 120 60 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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