Home    Newsletter    Kontakt   

      Das Wirtschaftsmagazin informiert Sie über Themen

       rund um den Arbeitsplatz, zu Versicherungen,
       bei der Personalentwicklung, der Karriere, Gesundheit, ...


  

     

Coaching:

  Konzentration
  Entscheidungsfindung
  Talente/Stärken
  Projektcoaching
..

 

Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
34 A Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens
mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen 
nicht befolgt
3 P 100 50 nein
34.1 A mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 3 P 250 125 ja
34.2 A bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines 
Wechsellichtzeichen
4 P 250 125 ja
34.2.1 A mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 4 P
400
200
ja
34a.1 A Vor dem Rechtsabbiegen bei roter Lichtzeichenanlage mit 
grünem Pfeilschild nicht angehalten
3 P 100 50 nein
34a
34a.2
34.2.1
A Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen
Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf 
Radwegfurten behindert oder gefährdet
3 P 120 60 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

infoquelle Wirtschaftsmagazin
weiter zu:
Punktekatalog: Zeichen eines Polizeibeamten
infoquelle Wirtschaftsmagazin

 
Was Menschen bewegt!    Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ... 
... informieren Sie sich aktuell & kostenfrei im Newsletter

 

1 Seite zurückinfoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben

 


Newsletter
Newsletteranmeldung

hier geht's zum Archiv



weitere Themen
rund ums Auto
TV-Planer
Carpe Diem
Tarot spielen
..
Werbung auf infoquelle
..
Impressum Mailkontakt
..

www.der-muntermacher.de

info@infoquelle.de      Copyright © 1999 - 2002      powered by Firma data solution GbR