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Amtliches Kennzeichen

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
64d B Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene 
amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte
1 P 80 40 nein
64e B Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 1 P 100 50 nein

 
 
 
 

Andere Ordnungswidrigkeiten

BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
A Andere nicht aufgeführte Ordnungswidrigkeiten, die unter 
Abschnitt A der Anlage 12 zu § 34 FeV ***) einzuordnen sind
1 P keinen keinen nein
B Andere nicht aufgeführte Ordnungswidrigkeiten, die unter 
Abschnitt B der Anlage 12 zu § 34 FeV ***) einzuordnen sind
1 P keinen keinen nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
***) FeV = Fahrerlaubnis-Verordnung

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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