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Achslast, Gesamtgewichte, Aufhängelast hinter Kraftfahrzeug

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
Kfz, Anhänger oder Fz.-Kombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kfz überschritten war
bei Kfz über 7,5 t oder Kfz mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als
55.1.1 bis
55.1.3
B 5 Prozent 1 P
100
150
50
75
nein
55.1.4 bis
55.1.6
B 20 Prozent 3 P
200
400
100
200
nein
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
56.1.1 B 5 Prozent 1 P 150 75 nein
56.1.2 bis
56.1.5
B 10 Prozent 3 P
250
450
125
225
nein
bei Kfz bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als
55.2.1 bis
55.2.3
56.2.1 bis
56.2.3
B 20 Prozent 3 P
100
250
50
125
nein
57 B Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen 1 P 100 50 nein

 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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