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Abstand

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *) FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als:
80 km/h, Abstand weniger als
6.1.1 A 5/10 des halben Tachowertes 1 P 80 40 nein
6.1.2 A 4/10 des halben Tachowertes 2 P 100 50 nein
6.1.3 A 3/10 des halben Tachowertes 3 P 150 75 nein
6.1.4
6.1.5
A 2/10 des halben Tachowertes 4 P
200
250
100
125
ja
130 km/h, Abstand weniger als
6.2.1 A 5/10 des halben Tachowertes 2 P 100 50 nein
6.2.2 A 4/10 des halben Tachowertes 3 P 150 75 nein
6.2.3
6.2.4
6.2.5
A 3/10 des halben Tachowertes 4 P
200
300
100
150
ja
7 B Mit Lkw (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder KOM bei einer Geschwindigkeit 
von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem 
vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
3 P 100 50 nein

 
 
 
* BKat-Nr.  = Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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