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Abbiegen

Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
BKat-Nr. *)
FaP-Kate
gorie **)
Delikt Punkte
Regel-
satz DM
Regel-
satz EURO
Fahr-
verbot
13 A Abgebogen, ohne Fz. durchfahren zu lassen 
und dadurch einen anderen gefährdet
2 P 80 40 nein
13a A Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen
und dadurch einen anderen gefährdet
1 P 80 40 nein
14 A Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere 
Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet
2 P 80 40 nein
14a A Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen gefährdet 2 P 100 50 nein
14a (1) A Beim Wenden oder rückwärts fahren einen anderen gefährdet 
(soweit nicht Bkat-Nr. 19.1 bis 19.3)
2 P 100 50 nein

 
* BKat-Nr.  =Bußgeld-Katalog-Nummer
** FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

 

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