Die Gesetzeslage
Zwischen Frühjahr und Sommer 2001
soll die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung
in Kraft treten.
Dann werden "nur" noch das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
und die Preisangabenverordnung den Preismarkt regulieren.
Der Verbraucher wird also nicht
hilflos zurückgelassen, er kann sich nur "freier" auf dem Markt bewegen,
die Anbieter auch. Schnäppchenjäger sind nun wirklich
keine neue Erscheinung und sie werden, auch nach Aufhebung des Rabattgesetzes,
den Handel noch lange nicht zum Gejagten machen. Auf die Smart-Shopper
warten längst mindestens ebenso clevere Smart-Sellers.
Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung
ist in erster Linie eine Reaktion auf die im letzten Jahr verabschiedeten
E-Commerce-Richtlinie.
Die anstehende Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie hätte
deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt, besonders
solche, die im Online-Business bestehen wollen.
Als einziges Land in €pa, wird handels-
und handlungswilligen Anbietern gleich der 3%-Riegel vorgeschoben.
Dieser gilt jedoch nicht für im Ausland ansässige Unternehmen,
die ihre Produkte über das Internet in Deutschland vertreiben.
Der am Mittwoch, den 13.12.2000 verabschiedete Gesetzesentwurf
sieht vor, dass eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz nun
die Vorschläge für die weitere Modernisierung des Rechts gegen
den unlauteren Wettbewerb und für ein europäisches Harmonisierungskonzept
erarbeiten soll.
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Zugabeverordnung in Deutschland vom 9. März 1932
Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) vom 25. November
1933
Datenbank zu Fernabsatzgesetz und Internet-Recht
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bekanntmachung der
Neufassung vom 26. August 1998. In Kraft getreten am 1. Januar 1999
Preisangabenverordnung (PAngV). Bekanntmachung der Neufassung vom
28. Juli 2000 BGBl. I, S. 1244 ff. In Kraft getreten am 1. September 2000