Das Prinzip der Mitarbeiterbeteiligung rechnet sich für Unternehmer
und Mitarbeiter. Auf diese Art und Weise werden die Angestellten zu Mitinhabern
ihres Betriebes und werden direkt an Gewinnen beteiligt. So ist es denn
auch nicht verwunderlich, dass dadurch Eigenverantwortung und Ehrgeiz
und Motivation der einzelnen
Mitarbeiter enorm gestärkt werden. Außerdem werden so oft genug
Nachwuchs- und Managementprobleme elegant gelöst; kompetentes Personal
wandert nicht mehr so leicht ab.
Noch wird die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland in erster Linie
auf Führungsebene praktiziert: Manager und andere Spitzenkräfte
kommen, ohne Aussichten auf Aktienoptionen oder andere gewinnbringende
Beteiligungsarten, schon gar nicht mehr erst zum Vorstellungsgespräch.
Es geistert das Gerücht durch die Wirtschaftswelt, dass Michael Eisner,
der Chef von Walt Disney allein durch Beteiligung an Aktien seines Arbeitgebers
jährlich eine Milliarde Mark "nebenher" verdient.
In den USA und in vielen Unternehmen des Neuen Marktes in Deutschland
kommen zunehmend auch "einfache" Angestellte in den Genuss von Mitarbeiterbeteiligungen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden immer öfter in Form von Belegschaftsaktien
gezahlt. Beim Erwerb von betriebseigenen Aktien werden Rabatte gewährt,
etc. Aktienoptionen, Genussscheine, virtuelle
Aktien, stille Beteiligungen, Mitarbeiterfonds und Mitarbeiterdarlehen
sind weitere Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung.
Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung setzt sich seit einiger Zeit auch
bei kleinen und mittleren Unternehmen durch. Die bisher angewandten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
beschränken sich auf Aktiengesellschaften. Auch Unternehmer
anderer Rechtsformen werden sicherlich Mittel und Wege finden ihre Mitarbeiter
am Gewinn teilhaben zu lassen. Fragen Sie Ihren Steuerberater, Unternehmensberater,
Wirtschaftsprüfer oder Finanzdienstleister.
Um einen ersten Schritt in Richtung Mitarbeiterbeteiligung zu gehen, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater, Unternehmensberater oder
Wirtschaftsprüfer erst einmal über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten.
Bundesteuerberaterkammer:
Deutscher Steuerberater-Verband:
DATEV e. G. - Die Genossenschaft der Steuerberater:
Deutscher Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik (DBSFS) e. V.:
Wirtschaftsprüferkammer:
IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer
Bundesverband der Buchführungshelfer
Bundesministerium für Finanzen: