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Mitarbeiterbeteiligungen

Das Prinzip der Mitarbeiterbeteiligung rechnet sich für Unternehmer und Mitarbeiter. Auf diese Art und Weise werden die Angestellten zu Mitinhabern ihres Betriebes und werden direkt an Gewinnen beteiligt. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass dadurch Eigenverantwortung und Ehrgeiz und Motivation der einzelnen Mitarbeiter enorm gestärkt werden. Außerdem werden so oft genug Nachwuchs- und Managementprobleme elegant gelöst; kompetentes Personal wandert nicht mehr so leicht ab.

Noch wird die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland in erster Linie auf Führungsebene praktiziert: Manager und andere Spitzenkräfte kommen, ohne Aussichten auf Aktienoptionen oder andere gewinnbringende Beteiligungsarten, schon gar nicht mehr erst zum Vorstellungsgespräch. Es geistert das Gerücht durch die Wirtschaftswelt, dass Michael Eisner, der Chef von Walt Disney allein durch Beteiligung an Aktien seines Arbeitgebers jährlich eine Milliarde Mark "nebenher" verdient.

In den USA und in vielen Unternehmen des Neuen Marktes in Deutschland kommen zunehmend auch "einfache" Angestellte in den Genuss von Mitarbeiterbeteiligungen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden immer öfter in Form von Belegschaftsaktien gezahlt. Beim Erwerb von betriebseigenen Aktien werden Rabatte gewährt, etc. Aktienoptionen, Genussscheine, virtuelle Aktien, stille Beteiligungen, Mitarbeiterfonds und Mitarbeiterdarlehen sind weitere Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung.

Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung setzt sich seit einiger Zeit auch bei kleinen und mittleren Unternehmen durch. Die bisher angewandten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle beschränken sich auf Aktiengesellschaften. Auch Unternehmer anderer Rechtsformen werden sicherlich Mittel und Wege finden ihre Mitarbeiter am Gewinn teilhaben zu lassen. Fragen Sie Ihren Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzdienstleister.

Um einen ersten Schritt in Richtung Mitarbeiterbeteiligung zu gehen, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer erst einmal über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten.


Bundesteuerberaterkammer: www.bstbk.de
Deutscher Steuerberater-Verband: www.bonn-service.de/DSTV
DATEV e. G. - Die Genossenschaft der Steuerberater: www.datev.de
Deutscher Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik (DBSFS) e. V.: ..homepages/DBSFS
Wirtschaftsprüferkammer: www.wpk.de
IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer www.idw.de
Bundesverband der Buchführungshelfer www.bbh.de
Bundesministerium für Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de

 

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