1998 wurden in Deutschland pro Kopf 123 l Bier, 2,25 l Branntwein,
4,68 l Schaumwein und 18,9 l Wein getrunken (Quelle: ).
Hinsichtlich des Alkoholkonsums sind wir, nach wie vor in der "Spitzengruppe",
weltweit.
Die Genusssteuer auf Alkohol
macht 1% der Gesamt-Steuereinnahmen der Bundesregierung aus. In der Alkoholproduktion
werden rund 2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) erwirtschaftet.
Diese "Gewinne" stehen jedoch in keiner
Relation zu den direkten und indirekten Schäden, die durch
Alkoholkonsum verursacht werden. In Deutschland gibt es ca.
2,5 Millionen Alkoholiker. Jährlich sterben bundesweit über
40.000 Menschen an den Folgen von Alkoholkonsum.
Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) schätzt, dass die durch Alkoholkonsum entstandenen Schäden
5-6% des Bruttosozialproduktes ausmachen. In Deutschland wäre
das die fast unvorstellbare Summe von 175,3 - 210,36 Milliarden Mark (1996).
In den meisten Unternehmen ist das Trinken von Alkohol während
der Arbeitszeit untersagt. Dies ist in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
festgelegt. Aus solchen Vereinbarungen sollte ganz klar hervorgehen, welche
Schritte der Arbeitgeber im Falle von Abhängigkeitskrankheiten
seiner Angestellten einleitet. Zwei Musterbeispiele für Dienstvereinbarungen
finden Sie bei der in Bayern e.V.
Dienstvereinbarungen dienen dem Arbeitgeber als Schutz
vor Mitarbeitern, die erwiesenermaßen Alkoholiker sind und dadurch
beispielsweise lange Fehlzeiten aufweisen oder Unfälle
verursachen. Andererseits motivieren sie auch alkoholgefährdete
Mitarbeiter, sich beim Trinken zurückzuhalten oder es ganz sein
zu lassen, um den Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen.