Herr Ulf Imiela, Leiter des DGB-Angestelltensekretariates, stand
uns freundlicherweise Rede und Antwort in einem E-Mail-Interview.
Hauptanliegen des folgenden Interviews ist die Rolle der Betriebsräte
in Mobbing-Angelegenheiten und welche Veränderungen der Reformentwurf
(14.04.2001) des Betriebsverfassungsgesetzes diesbezüglich
mit sich bringt.
infoquelle: Inwieweit ist Mobbing ein Thema im Bereich
Betriebsrat?
Ulf Imiela: Den Betriebsräten fallen vielfältige Aufgaben
beim Schutz der Arbeitnehmer zu. So haben sie beispielsweise Beschwerden
von Arbeitnehmern entgegen zu nehmen, wenn diese sich ungerecht behandelt
fühlen.
Die Betriebsräte sind gesetzlich angehalten gemeinsam mit
dem Arbeitgeber allen Beschwerden nach zu gehen und gegebenenfalls
Abhilfe zu schaffen. Die Entwicklung von "Anti-Mobbing-Strategien"
gehört - wenn man so will - mit zu den Kernaufgaben der Interessenvertretungen.
Da das neue Gesetz vor allem auch Individualrechte von
Arbeitnehmern stärken soll, wird das Thema Mobbing noch
mehr in den Mittelpunkt rücken.
infoquelle: Gibt es mobbingspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
für Betriebsräte?
Ulf Imiela: Ja. Verschiedene Bildungseinrichtungen des
DGB
und seiner Gewerkschaften bieten Bildungsveranstaltungen an. Auch
im Rahmen der "normalen"
Gewerkschaftsarbeit finden Info-Veranstaltungen, Treffs
und überregionale Fachtagungen statt.
infoquelle: Kann der Betriebsrat vor dem Hintergrund des
Betriebsverfassungsgesetzes Mediationsmaßnahmen ergreifen?
Ulf Imiela: Das kommt auf konkrete Sachverhalte an. Er
muss sich -wenn es um andere Arbeitnehmer geht- mit dem Arbeitgeber abstimmen.
Vor allem über die Fragen: Wer übernimmt die Kosten? Wer
sucht welche externen Experten aus? Gibt es eine bezahlte Freistellung
für Betroffene? usw.
infoquelle: Gibt es für den Betriebsrat die Möglichkeit
vorsorgend in den Betrieben Mobbing allgemein zu thematisieren, zum Beispiel
anhand von unternehmensinternen Weiterbildungsmaßnahmen? Welche
Unterstützungsmaßnahmen
stehen dem Betriebsrat hier zur Verfügung?
Ulf Imiela: Mobbing fällt auch in den Themenbereich
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Damit sind präventive
Vorgehensweisen nicht nur möglich sondern erwünscht. Mit
dem Arbeitgeber sind geeignete Maßnahmen abzustimmen. Das können
auch unternehmensinterne Weiterbildungsveranstaltungen sein. Die Betriebsräte
können gewerkschaftliche Serviceleistungen in Anspruch nehmen.
infoquelle: Gibt es im gewerkschaftlichen Bereich eigens
eingerichtete Anlaufstellen / Ansprechpartner für Mobbingopfer?
Ulf Imiela: Mitglieder der DGB Gewerkschaften können
die gewerkschaftliche Rechtsberatung und den Rechtsschutz
in Anspruch nehmen. Anlaufstellen sind
die DGB-Kreise und Geschäftsstellen der Gewerkschaften.
In Kooperation mit anderen Einrichtungen (Kirchen, Krankenkassen
usw.) wird versucht ein Netz von Ansprechpartnern für Mobbingopfer
zu installieren. Vom DGB werden die zur Verfügung stehenden Adressen
möglicher Ansprechpartner auf Anfrage verschickt.
infoquelle: Gibt es eine Art gesetzlich verankerte Schweigepflicht
für Mobbingopfer, die aus Angst anonym bleiben möchten?
Ulf Imiela: Hier gelten die allgemeinen Gesetze und Vorschriften.
infoquelle: Wirken sich die Änderungen des neuen
Betriebsverfassungsgesetz
auch auf die Problematik Mobbing aus?
Ulf Imiela: Ja. Siehe oben. Präventive Maßnahmen
können einfacher auf den Weg gebracht werden. Dabei spielt
vor allem das neue Arbeitsschutzgesetz eine wichtige Rolle.
infoquelle: Sind schon Mobbingfälle offiziell bekanntgeworden
die der Problematik der Überarbeitung in New Economy Unternehmen
zugeordnet werden können?
Ulf Imiela: Ja und zwar erschreckend viele.
infoquelle: Vielen Dank für das Interview, Herr Imiela.