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Mobbing und Betriebsräte:
Interview mit Ulf Imiela vom DGB

Herr Ulf Imiela, Leiter des DGB-Angestelltensekretariates, stand uns freundlicherweise Rede und Antwort in einem E-Mail-Interview.

Hauptanliegen des folgenden Interviews ist die Rolle der Betriebsräte in Mobbing-Angelegenheiten und welche Veränderungen der Reformentwurf (14.04.2001) des Betriebsverfassungsgesetzes diesbezüglich mit sich bringt.
 

infoquelle: Inwieweit ist Mobbing ein Thema im Bereich Betriebsrat?

Ulf Imiela: Den Betriebsräten fallen vielfältige Aufgaben beim Schutz der Arbeitnehmer zu. So haben sie beispielsweise Beschwerden von Arbeitnehmern entgegen zu nehmen, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen.

Die Betriebsräte sind gesetzlich angehalten gemeinsam mit dem Arbeitgeber allen Beschwerden nach zu gehen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Die Entwicklung von "Anti-Mobbing-Strategien" gehört - wenn man so will - mit zu den Kernaufgaben der Interessenvertretungen. Da das neue Gesetz vor allem auch Individualrechte von Arbeitnehmern stärken soll, wird das Thema Mobbing noch mehr in den Mittelpunkt rücken.
 
 

infoquelle: Gibt es mobbingspezifische Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebsräte?

Ulf Imiela: Ja. Verschiedene Bildungseinrichtungen des DGB und seiner Gewerkschaften bieten Bildungsveranstaltungen an. Auch im Rahmen der "normalen"
Gewerkschaftsarbeit finden Info-Veranstaltungen, Treffs und überregionale Fachtagungen statt.
 
 

infoquelle: Kann der Betriebsrat vor dem Hintergrund des Betriebsverfassungsgesetzes Mediationsmaßnahmen ergreifen?

Ulf Imiela: Das kommt auf konkrete Sachverhalte an. Er muss sich -wenn es um andere Arbeitnehmer geht- mit dem Arbeitgeber abstimmen. Vor allem über die Fragen: Wer übernimmt die Kosten? Wer sucht welche externen Experten aus? Gibt es eine bezahlte Freistellung für Betroffene? usw.
 
 

infoquelle: Gibt es für den Betriebsrat die Möglichkeit vorsorgend in den Betrieben Mobbing allgemein zu thematisieren, zum Beispiel anhand von unternehmensinternen Weiterbildungsmaßnahmen? Welche Unterstützungsmaßnahmen stehen dem Betriebsrat hier zur Verfügung?

Ulf Imiela: Mobbing fällt auch in den Themenbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Damit sind präventive Vorgehensweisen nicht nur möglich sondern erwünscht. Mit dem Arbeitgeber sind geeignete Maßnahmen abzustimmen. Das können auch unternehmensinterne Weiterbildungsveranstaltungen sein. Die Betriebsräte können gewerkschaftliche Serviceleistungen in Anspruch nehmen.
 
 

infoquelle: Gibt es im gewerkschaftlichen Bereich eigens eingerichtete Anlaufstellen / Ansprechpartner für Mobbingopfer?

Ulf Imiela: Mitglieder der DGB Gewerkschaften können die gewerkschaftliche Rechtsberatung und den Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Anlaufstellen sind
die DGB-Kreise und Geschäftsstellen der Gewerkschaften.

In Kooperation mit anderen Einrichtungen (Kirchen, Krankenkassen usw.) wird versucht ein Netz von Ansprechpartnern für Mobbingopfer zu installieren. Vom DGB werden die zur Verfügung stehenden Adressen möglicher Ansprechpartner auf Anfrage verschickt.
 
 

infoquelle: Gibt es eine Art gesetzlich verankerte Schweigepflicht für Mobbingopfer, die aus Angst anonym bleiben möchten?

Ulf Imiela: Hier gelten die allgemeinen Gesetze und Vorschriften.
 
 

infoquelle: Wirken sich die Änderungen des neuen Betriebsverfassungsgesetz auch auf die Problematik Mobbing aus?

Ulf Imiela: Ja. Siehe oben. Präventive Maßnahmen können einfacher auf den Weg gebracht werden. Dabei spielt vor allem das neue Arbeitsschutzgesetz eine wichtige Rolle.
 
 

infoquelle: Sind schon Mobbingfälle offiziell bekanntgeworden die der Problematik der Überarbeitung in New Economy Unternehmen zugeordnet werden können?
 
 

Ulf Imiela: Ja und zwar erschreckend viele.

infoquelle: Vielen Dank für das Interview, Herr Imiela.

 

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