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Mobbing-Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz

Im alltäglichen Sprachgebrauch hat das englische Wort "Mobbing" längst Fuß gefasst, in den für Mobbing relevanten Paragraphen des Betriebverfassungsgesetzes (BetrVG) wird es jedoch nicht

Wir haben für Sie die relevanten Textstellen des Betriebverfassungsgesetzes, bezüglich der Hilfestellung des Betriebsrats im Mobbing-Fall, zusammengestellt:
 

§ 75 Behandlung der Betriebsangehörigen

Der wohl wichtigste Paragraph, der die Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen regelt, ist § 75.

"(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, daß alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, daß jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt.

(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern."

Änderungen:

  • In § 75 Abs. 1 werden nach dem Wort "Geschlechts" die Wörter "oder ihrer sexuellen Identität" eingefügt.
  • In § 75 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.“


§ 84 Beschwerderecht

Von besonderer Bedeutung für Mobbing-Opfer ist das Beschwerderecht, § 84, hier gab es keine Änderungen:

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.

(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

 

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