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Tabus: Was nicht ins Zeugnis kommt

Was nicht ins Zeugnis darf, sind Hinweise auf Krankheitszeiten, auf Tätigkeiten im Betriebsrat und auf Vorfälle und Umstände aus dem Privatbereich des Arbeitnehmers. Niemand ist gegen Schicksalsschläge gefeit, und diese, sowie grosse Veränderungen im "Privatleben" können sich manchmal auch auf das Berufsleben auswirken. Arbeitnehmer sind auch nur Menschen!

Der Kündigungsgrund darf nur dann aufgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Auf neue potientielle Arbeitgeber macht es auf jeden Fall einen besseren Eindruck, wenn der Grund für das Ausscheiden genannt wird.

Im letzten Absatz des Arbeitszeugnisses bedankt sich der (ehemalige) Arbeitgeber oder Vorgesetzte für die Zusammenarbeit, und drückt sowohl Bedauern über das Ausscheiden, als auch Glückwünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers aus.

Diese Glückwünsche dürfen sich jedoch nicht übertrieben anhören, weil sonst der Eindruck entsteht könnte, das Unternehmen sei froh diesen Mitarbeiter los zu werden. Formulierungen wie "wir wünschen Frau Müller alles Gute, vor allem Gesundheit..." können ein noch so gutes Zeugnis ruinieren, denn offensichtlich war Frau Müller oft krank. Eine Schlussformulierung wie diese kann das Aus einer Karriere bedeuten, denn welcher Arbeitgeber beschäftigt schon gerne "dauerkranke" Mitarbeiter?

Übrigens, auch wenn der zukünftige Arbeitgeber oder Vorgesetzte beim ehemaligen Chef anruft, darf das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzt werden. Die Auskünfte dürfen, auch im persönlichen Gespräch, nicht über die im Zeugnis gegebenen Informationen hinausgehen.

 

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